Denkzettel für die Justiz

Eines der spektakulärsten Wiederaufnahmeverfahren der deutschen Justizgeschichte beginnt am kommenden Dienstag in Hamburg. Vor dem Landgericht wird der Prozeß gegen den zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Jürgen Auer neu aufgerollt. Die Wiederaufnahme des Falles ist ein Erfolg des Hamburger Strafverteidigers Gerhard Strate: Nach einem zehnstufigen Instanzenweg hatten die Karlsruher Verfassungsrichter im Juli 1990 angeordnet, den Mordfall Erhard Walther erneut zu untersuchen.

Jürgen Auer war 1984 für schuldig befunden worden, im November 1982 gemeinsam mit einem italienischen Bekannten den Kaufmann Walther erschossen zu haben. Auer hatte den Mord gestanden. Der 38jährige ging damals irrtümlich davon aus, an Krebs erkrankt zu sein und wollte offenbar seinen Freund entlasten. Auer hat das Geständnis später widerrufen, wurde aber dennoch verurteilt. Seit 1990 ist er gegen Kaution auf freiem Fuß. taz/dpa