DOKUMENTATION
: Im Geiste José Martis

■ Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen der seit 1976 bestehenden kubanischen Verfassung in Auszügen

Artikel 5: Die Kommunistische Partei Kubas, im Geiste José Martis und des Marxismus-Leninismus, Vorkämpferin der kubanischen Nation, ist die oberste Führungskraft der Gesellschaft und des Staates... (Vorher: Die Kommunistische Partei Kubas, marxistisch-leninistische Vorkämpferin der Arbeiterklasse, ist die oberste Führungskraft der Gesellschaft und des Staates...)

Artikel 8: Der Staat anerkennt, respektiert und garantiert die Freiheit der Religion. In der Republik Kuba sind die religiösen Institutionen vom Staat getrennt. Die verschiedenen Religionen und Glaubensrichtungen sind gleichberechtigt.

Artikel 14: In der Republik Kuba herrscht ein Wirtschaftssystem, das auf dem sozialistischen Volkseigentum der grundlegenden Produktionsmittel und der Verhinderung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen basiert.

Artikel 15: Zum sozialistischen Staatseigentum des ganzen Volkes gehören: (Hier zählt der Artikel wie in der Vergangenheit zahlreiche Güter von Ländereien über Minen, natürliche Ressourcen und Wälder bis zu Fabriken und Transportmitteln auf.) Diese Güter und Installationen können nicht in den Besitz natürlicher oder juristischer Personen übergeführt werden, es sei denn in Fällen, in denen die Überführung besagter Güter den Zielen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dient und die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Fundamente des Staates nicht berührt; erforderlich ist die Zustimmung des Ministerrats oder seines Exekutivkomitees. (Vorher: Zum sozialistischen Eigentum, das Eigentum des gesamten Volkes ist, gehören unwiderruflich ... folgt die o.g. Aufzählung. Der dann folgende Absatz ist im früheren Text nicht vorhanden.)

Artikel 18: Der Staat lenkt und kontrolliert den Außenhandel. Das Gesetz etabliert die Institutionen und staatlichen Autoritäten, die ermächtigt sind, Außenhandelsunternehmen zu schaffen, Exporte und Importe zu regeln und diejenigen natürlichen oder juristischen Personen zu bestimmen, die rechtlich in der Lage sind, besagte Exporte und Importe zu tätigen und geschäftliche Übereinkünfte zu schließen. (Vorher: Der Außenhandel ist ausschließlich Funktion des Staates.)

Artikel 23 (völlig neu): Der Staat anerkennt das Eigentum von gemischten Unternehmen (Joint-ventures ausländischer Investoren mit kubanischen Staatsbetrieben), Gesellschaften und Assoziationen, die gesetzesgemäß gegründet werden. (...)

Artikel 71: Der Volkskongreß (Parlament) setzt sich zusammen aus Abgeordneten, die in freier, direkter und geheimer Abstimmung gewählt werden, im Verhältnis und entsprechend dem Verfahren, das das Gesetz vorschreibt. (Im früheren Text tauchten die Worte „direkt“ und „geheim“ nicht auf.) dpa