Vorsicht, gefährliche Lösemittel!

■ Umweltkripo ermittelt gegen zwei Bremer Handwerksbetriebe

Mit einem ganz neuen Genre der „Umweltkriminalität“ hat es zur Zeit die Bremer Umweltkripo zu tun: In zwei Fällen wird erstmals gegen Handwerksbetriebe wegen Verstoßes gegen die „Gefahrstoffverordnung“ ermittelt.

Im Juni war es im Keller eines Einfamilienhauses in Oberneuland nach Fliesenlegerarbeiten zu einer Explosion durch Lösemitteldämpfe gekommen. Anfang letzter Woche brach ein Handwerker auf einer Baustelle nach der Verwendung eines stark lösemittelhaltigen Kaltschweißmittels unter Krämpfen zusammen und mußte zwei Tage lang auf der Intensivstation ärztlich versorgt werden. In beiden Fällen wurde nicht ausreichend gelüftet, der Handwerker trug trotz Vorschrift keinen Atemschutz. Nun ermittelt die Umweltkripo gegen die jeweiligen Arbeitgeber.

Nach der zuletzt im April 1990 verschärften „Gefahrstoffverordnung“ wären sie verpflichtet gewesen, ihre Mitarbeiter über die Gefahren im Umgang mit diesen Lösemitteln zu informieren und eine sogenannte „Betriebsanweisung“ zu erstellen, in der „in verständlicher Form und in der Sprache der Arbeitnehmer“ Anweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, Schutzmaßnahmen, und das Verhalten im Gefahrfall aufgelistet sein müssen. In beiden Fällen wurde diese noch relativ neue Vorschrift nicht beachtet — „bestimmt kein Einzelfall“, vermutet Peter Vogel, Beamter bei der Umweltkripo. Strafrechtlich verfolgt werden Verstöße gegen die „Gefahrstoffverordnung“ überhaupt erst seit zwei Jahren, wenn „...das Leben oder die Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen gefährdet“ sind. Darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Wenig bekannt ist, daß laut „Gefahrstoffverordnung“ der Arbeitgeber verpflichtet ist, weniger gefährliche Ersatzstoffe zu verwenden, wenn solche auf dem Markt angeboten werden. Wird dies nicht getan — „und die meisten nehmen halt gewohnheitsmäßig die gängigen Mittel“, so Vogel — kann er bei einem Unfall belangt werden. skai