Die Sache ist so einfach!

■ betr.: Streit um die Höhe der Abgeordnetendiäten

Streit um die Höhe der Abgeordnetendiäten

Die Diätenskandale der Bundesrepublik sind um ein weiteres Exemplar bereichert. Letzte Woche genehmigten sich die Abgeordneten des sachsen-anhaltinischen Landtages Ruhegelder in Höhe von 1.380 DM schon nach der ersten Legislaturperiode. Trotz breiter Kritik im Land einigten sich die VertreterInnen der Regierungsparteien und auch einige „Oppositionelle“ auf diese zusätzliche Rente.

Die Frage ist, ob durch eine sogenannte „Diätenkommission“ dieser Deal, aber auch die vorherigen Skandale von Hamburg und Saarbrücken verhindert worden wären. Ich denke: nein. Wenn Politik einen Preis hat, dann haben die „KäuferInnen“, nämlich das sogenannte Wahlvolk, das Recht, darüber zu bestimmen. Nun ist es sicherlich fragwürdig und schwierig, in einer Wahl auch über die Diäten der Abgeordneten zu wählen. Aber mit einer recht einfachen Lösung kann da abgeholfen werden:

Diäten und Bezüge von Ministerialen werden nur noch innerhalb der letzten vier Wochen vor der Wahl im Parlament festgelegt. Auf dieser letzten tournusmäßigen oder Sondersitzung werden die Diäten fest für die gesamte nächste Legislaturperiode festgelegt. Spätere Steigerungen werden ausgeschlossen. Damit sich das Wahlvolk ein Bild von den Beschlüssen machen kann, muß das Abstimmungsverhalten jedes/r einzelnen Abgeordneten per Inserat in allen relevanten Tageszeitungen des Wahlgebietes eine Woche vor der Wahl veröffentlicht werden. Bedenkenswert wäre fernerhin, die Veränderung der Wahlbeteiligung mindernd oder erhöhend anzurechnen.

Auf diese recht einfache Weise kämen Diäten zustande, die die Parteien ihrem Wahlvolk im Wahlkampf sehr gut begründen könnten. Eine Kommission, die im dunklen Kämmerlein für den Laien nicht nachvollziehbare Berechnungen, Erklärungen und Begründungen erarbeiten und vorlegen würde, könnte getrost verzichtet werden. Michael Rost, Magdeburg