CDU verweigert Überprüfung

■ Rechnungshof kann nur SPD-, Grüne, FDP- und DVU-Fraktion kontrollieren

Trotz eines klaren Urteils des Bundesverfassungsgerichts will sich die Bremer CDU-Bürgerschaftsfraktion auch in diesem Jahr nicht vom Landesrechnungshof überprüfen lassen. Die Fraktionen von Grünen und FDP unterwerfen sich bereits seit einigen Jahren freiwillig der Kontrolle ihrer Finanzen durch den unabhängigen Rechnungshof, die SPD will sich in diesem Jahr erstmals anschließen; auch die DVU hat einer Überprüfung zugestimmt. Der Rechnungshof soll dabei vor allem feststellen, ob die staatlichen Zuschüsse für die Fraktionen nicht etwa für Parteizwecke oder den Wahlkampf zweckentfremdet worden sind.

„Ich habe nichts zu verheimlichen“, versicherte CDU-Fraktionschef Peter Kudella gestern gegenüber der taz. Seine Verweigerungshaltung gegenüber dem Rechnungshof, die durch einen Brief ihres Präsidenten Hartwin Meyer-Arndt an alle Bürgerschaftsfraktionen bekannt geworden war, begründete er lediglich damit, daß es für eine solche Überprüfung überhaupt keine klaren Kriterien gebe. „Ich habe keine Lust, mir vom Rechnungshof Vorwürfe machen zu lassen, bevor es nicht eine gesetzliche Regelung gibt, was man mit den Fraktionsgeldern machen darf und was nicht“, sagte Kudella. Die CDU habe bereits vor zwei Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf in der Bürgerschaft eingebracht.

Nach allen Vorgesprächen und einem „umfangreichen Schriftverkehr“ mit Rechnungshof-Präsident Meyer-Arndt sei er zur Überzeugung gelangt, daß die Zweckbestimmung der Fraktionsgelder bei der Überprüfung sehr eng ausgelegt werden solle, meinte Kudella gestern. „Ein gemeinsamer Kongreß von Partei und Fraktion oder ein Informationsstand der Fraktion auf der Hafa soll danach nicht zulässig sein“, vermutet der CDU-Fraktionschef. Doch solchen Einschränkungen will sich Kudella nicht unterwerfen: „Ich lasse mir doch nicht meine gesamte Öffentlichkeitsarbeit strangulieren.“

„Die gesetzliche Grundlage unserer Überprüfung ist die Landeshaushaltsordnung“, erklärte dagegen Rechnungshof-Präsident Meyer-Arndt gestern. Der Rückzug der CDU auf den eigenen Gesetzentwurf sei schon deshalb nicht redlich, da dort an keiner Stelle genauere Kriterien für eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen genannt seien. „Natürlich wird es eine schwierige Grenzziehungen zwischen zulässigen und unzulässigen Aktivitäten geben“, meint Meyer-Arndt, „wo die Grenze aber genau liegt, kann sich nur in der Praxis erweisen.“

Einen ersten Hinweis darauf, wo der Rechnungshof diese Grenze sieht, hat er bereits in einem Teilbereich aufgezeigt: Bei der Überprüfung der Verwendung von rund 600.000 Mark jährlichen Zuschüsse für „bürgernahe Mandatsausübung“ waren die Prüfer auf eine „Grauzone“ gestoßen, wie Meyer- Arndt sagt. „Möglicherweise ein bißchen großzügig“ seien einige SPD-Abgeordnete verfahren, als sie die Mittel im Vorwahlkampf statt für die Miete oder Ausstattung eines Stadtteilbüros für Druck und Verteilung von bunten SPD-Werbezetteln verwandten.

Falls die CDU-Fraktion bei ihrer Weigerung bleibt, könnten die anderen Bürgerschaftsfraktionen sie vor dem Staatsgerichtshof auf Offenlegung ihrer Unterlagen verklagen. Ob auch der Rechnungshof selber eine rechtliche Möglichkeit hat, die CDU zur Überprüfung zu zwingen, hat sein Präsident Meyer-Arndt bisher nicht geprüft: „Ich gehe noch davon aus, daß wir sie durch öffentliche Überzeugungsarbeit dazu bewegen können.“ Ase