Tips für die Flucht über bürokratische Hindernisse hinweg

■ Wie Verwandte und Bekannte aus dem Kriegsgebiet Bosnien nach Berlin geholt werden können/ Initiative bietet keine Einzelfallvermittlung

Berlin. Wer auf eigene Faust ihm bekannte Flüchtlinge aus dem bosnischen Kriegsgebiet nach Berlin holen und bei sich unterbringen will, muß wegen der immer noch bestehenden Visumpflicht eine umständliche bürokratische Prozedur mitmachen. Die »Initiative zur Unterstützung der Friedensbewegung im ehemaligen Jugoslawien« hat dazu ein Merkblatt zum Verfahren erstellt. Danach gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

1.Der Flüchtling geht selbst in das nächste Konsulat oder die nächste Botschaft der Bundesrepublik, zum Beispiel in Zagreb oder Salzburg, und stellt einen Antrag auf ein Einreisevisum. Dieser erste Weg ist nicht empfehlenswert, da er zu lange dauert und nicht immer eine Botschaft in der Nähe ist.

2.Die einladenden Verwandten oder Bekannten wenden sich an das Landeseinwohnermeldeamt, Abteilung Ausländerangelegenheiten, Einreisestelle, am Friedrich- Krause-Ufer. Dort müssen sie nachweisen, daß sie den Flüchtling selbst versorgen können, indem sie eine Gehaltsbescheinigung, einen Mietvertrag mit Angaben, wieviel Platz in der Wohnung ist, und eine Reisekrankenversicherung mitbringen. Letztere versichert den Flüchtling im Falle einer Krankheit während seines hiesigen Aufenthalts, andernfalls müssen die Unterbringenden die Kosten selbst tragen. Erst wenn diese Voraussetzungen alle vorliegen, telext das Landeseinwohneramt eine sogenannte Vorabzustimmung des Landes Berlin an diejenige Botschaft, die der Flüchtling am besten erreichen kann. Diese erteilt dann beschleunigt ein Einreisevisum.

3.Wenn die Unterbringenden eine solche Vorabzustimmung erhalten haben, können sie auch selbst die Flüchtlinge abholen, auch wenn diese noch kein Visum haben. Nach dem Beschluß der Innenministerkonferenz müssen die deutschen Grenzpolizisten in solchen Fällen einen Ausnahmesichtvermerk erteilen.

Die Prozedur ist also relativ langwierig und bürokratisch. Und sie ist außerdem nur möglich für Leute, die bereits die Namen der herzuholenden Flüchtlinge kennen. Im Rahmen der »Aktion Fluchtweg«, zu der die taz, die Grünen und die »Initiative zur Unterstützung der Friedensbewegung im ehemaligen Jugoslawien« aufgerufen haben, ist sie leider nicht praktizierbar, weil es die Möglichkeiten der Beteiligten übersteigt, Namenslisten in den Flüchtlingslagern zu ermitteln und Personen zu verteilen. Deswegen werden die Adressenlisten von unterbringungswilligen BerlinerInnen gesammelt an den Senat übergeben, der damit politisch, sozial und organisatorisch umgehen muß. usche

Siehe auch Seite 3