Nicht 99 Jahre warten

■ DGB verlangt Gleichstellungsgesetz für Frauen/ Vorliegender Entwurf ist „halbherzig und kleinmütig“

Düsseldorf (AFP) — Für ein Gleichstellungsgesetz mit präzisen Vorgaben zur Frauenförderung hat sich der DGB ausgesprochen. Dazu gehöre auch eine Bevorzugung entsprechend qualifizierter Frauen bei Stellenbesetzungen, so lange der Anteil der weiblichen Beschäftigten unter 50 Prozent liege, erklärten die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer und DGB-Vorstandsmitglied Regina Görner gestern in Düsseldorf. Zudem sollten Betriebe mit einem Frauenförderplan und qualifizierten Arbeitsplätzen für Frauen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vorrang erhalten.

Unter den 119 AbteilungsleiterInnen der Bonner Ministerien gebe es nur eine Frau, betonten die Gewerkschafterinnen. Auch in der Bundesverwaltung gelte die Regel, daß der Frauenanteil bei steigender Lukrativität der Stelle sinke. Die Bundesregierung habe 1986 erstmals eine Richtlinie zur Frauenförderung vorgelegt mit dem Ziel, frauenpolitisches Handeln unter Beweis zu stellen, zugleich jedoch „möglichst nichts“ zu verändern. Beim gegenwärtigen Tempo der Frauenförderung werde die Gleichstellung der Frauen erst „in ziemlich genau 99 Jahren“ erreicht sein. Auch der jetzt vorliegende Entwurf eines Gleichberechtigungsgesetzes sei „außerordentlich halbherzig und kleinmütig“. Es handele sich dabei um „eine Art Echternacher Springprozession der Frauenförderung“: Auf jeden beherzten Schritt nach vorn folge sogleich wieder ein Rückzug, erklärten die Gewerkschafterinnen.