■ JUSTIZ
: Ex-Soldat verurteilt

Berlin. Ein ehemaliger Bundeswehrsoldat wurde gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässiger Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Wehrstrafgesetzbuch und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu insgesamt 1.200 Mark Geldstrafe verurteilt. Im August 91 hatte der jetzt 20jährige Mann bei einer Kontrolle seiner Waffe einen vor ihm gehenden Soldaten durch zwei Schüsse ins Bein verletzt. Der gelernte Dachdecker war als Streifenposten in der Kaserne am Treptower Park eingesetzt und hatte befehlswidrig seine Waffe durchgeladen, um die Sauberkeit zu kontrollieren. Der Staatsanwalt hob hervor, daß der Angeklagte »elementare Ausbildungsgrundsätze verletzt« habe, indem er ausgerechnet an einer sehr gefährlichen Waffe wie der Maschinenpistole »herumgespielt« habe.