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■ URTEILBetriebsrat nicht ohne Angestellte

Kassel (AP) — Die Wahl eines Betriebsratsvorsitzenden oder seines Stellvertreters kann angefochten werden, wenn für beide Positionen Arbeiter gewählt werden, obwohl dem Betriebsrat auch Angestellte angehören. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel erklärte in einem jetzt bekanntgegebenen Urteil, nur aus besonderen Gründen könne von der Regel abgewichen werden, daß der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter nicht der gleichen Arbeitnehmergruppe angehören dürfen. (Az: 7 ABR 8(91)

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