Spekulanten per Gesetz ausgebremst

■ Neues Vermögensrechtsänderungsgesetz schließt Käufer von Rückübertragungsansprüchen von der bevorzugten Vergabe von Investitionen aus/ Bauverwaltung rechnet mit heftigem Protest der Anspruchshändler/ Außerdem Verbesserung für Ost-Besitzer

Berlin/neue Länder. Spekulanten, die Rückübertragungsansprüche von Alteigentümern enteigneter Grundstücke in den neuen Ländern gekauft haben, gucken künftig in die Röhre: Nach dem »zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz«, das am 22.Juli in Kraft getreten ist, werden nur noch die echten Alteigentümer beziehungsweise deren Angehörige bei der Vergabe einer Investitionsbescheinigung bevorzugt. Wer den »vermögensrechtlichen Anspruch durch Rechtsgeschäft erwirbt«, so das Gesetz, ist an Verfahren zur Vergabe von Investitionsvorrangbescheiden nicht beteiligt.

Die Erwerber von Rückübertragungsansprüchen wären nur dann weiterhin im Verfahren, wenn sie in der Zeit vom 2. April bis zum 2. Juli die Abtretung des Rückübertragungsanspruchs dem Landesamt für offene Vermögensfragen (LAROV) angezeigt hätten. Dies hat jedoch, so sagen Insider, kaum jemand getan. Denn das hätte bedeutet, daß diese Erwerber eine neue Bearbeitungsnummer beim LAROV bekommen. Damit hätten sie sich wieder ganz hinten in die — nicht unbeträchtlichen — Bearbeitungsschlange einreihen müssen.

Außerdem müssen Verkäufe von Rückübertragungsansprüchen notariell beurkundet werden, sonst verliert der ganze Kaufvertrag seine Gültigkeit. Damit, so Thomas Butz, Sprecher der Finanzverwaltung, soll verhindert werden, daß Alteigentümer am Stammtisch zu schlechten Geschäften überredet werden.

Hintergrund dieser Gesetzesänderung war, daß vor allem in Berlin- Mitte, aber auch in anderen Innenstädten der ehemaligen DDR große Maklerfirmen, Anwaltsbüros oder Immobilienhaie regen Handel mit Rückerstattungsansprüchen betreiben. Denn die Alteigentümer werden dann bei Investitionen bevorzugt, wenn sie ein gleichwertiges Konzept vorlegen können wie andere Bewerber um die Immobilie.

In Berlin hatte letztes Jahr die sogenannte »Lex Knauthe« Schlagzeilen gemacht. Das gleichnamige Anwaltsbüro, das auch mit Rückübertragungsansprüchen handelt, hatte für den Senat einen Vorschlag erarbeitet, wie Alteigentümer bei der Vergabe von Investitionen zu bevorzugen seien. Fast alle großen Berliner Immobilienfirmen haben sich in die Ostberliner Filetstücke eingekauft, teils zu irrwitzigen Preisen: Für Rückübertragungsrechte an Schlüsselgrundstücken an der Friedrichstraße sollen bis zu 37.000 Mark pro Quadratmeter gezahlt worden sein. Solche Spekulationen, so Dr.Kilian von der Justizverwaltung, sollen gezielt verhindert werden. Nun bekommt der Käufer eines Rückübertragungsanspruches zwar irgendwann einmal den Verkehrswert des Grundstücks ersetzt, das er so voreilig kaufte, nicht aber die Immobilie selbst. Bei der Senatsbauverwaltung hieß es, man erwarte einen »Aufstand« der Investoren, die bereits jetzt »erhebliche Betroffenheit« zeigen würden.

Das Vermögensrechtsänderungsgesetz hält außerdem noch ein Bonbon für Ost-Besitzer von Einfamilienhäusern in der ehemaligen DDR bereit. Bisher waren solche Besitzer von der Rückgabe des Grundstücks an Alteigentümer bedroht, wenn sie es erst nach dem 19.10.89 gekauft hatten. Nun ist die Rückgabe ausgeschlossen, wenn die Ost-Besitzer nachweisen können, daß sie sich vor diesem Stichtag schriftlich um das Haus bemüht haben oder aber wenn sie erhebliche wertsteigernde und substanzerhaltende Investitionen getätigt haben. Eva Schweitzer

Siehe auch Kommentar auf Seite 17