Familienname ade?

■ Ehepartner können seit gut einem Jahr ihre Geburtsnamen behalten

seit gut einem Jahr ihre Geburtsnamen behalten

Nachrichtenverkünderin Dagmar Berghoff tat es, und etliche HamburgerInnen tun es ebenfals — sie behalten auch nach der Eheschließung ihren Geburtsnamen. Über ein Jahr ist es her, daß das Bundesverfassungsgericht plötzlich vom emanzipatorischen Geist beseelt wurde und daraufhin entschied, daß es Frauen nicht länger zuzumuten sei, den Nachnamen ihres Zukünftigen aufgezwungen zu bekommen, wenn sie sich mit ihm nicht auf einen gemeinsamen Namen einigen können.

Obwohl die Bonner Gremien noch an einer entsprechenden Änderung des bundesdeutschen Namensrechtes basteln, dürfen Leute, die sich trauen, jetzt schon ihre jeweilige Geburtsbezeichnung behalten. Doch wagen sich die traditionsbewußten HanseatInnen an dieses Novum tatsächlich heran?

Ausgesprochen positive Rückmeldung kommt aus dem Standesamt Altona. Im Stadtteil der Alternativen und linken LehrerInnen wird von der neuen Möglichkeit „laufend Gebrauch gemacht“, weiß Mitarbeiterin Ute Behr. Verhaltener äußern sich dagegen die Standesbeamten im Bezirk Mitte und Nord. Bei ihnen liege die Quote ähnlich niedrig wie im Bezirk Harburg. Dort weist die Statistik nur drei Prozent Fans der separaten Clan-Bezeichnung aus. Allen vier Bezirken gemeinsam ist aber die Tatsache, daß nach wie vor meist der Mann das Namens-Zepter in der Hand hält: Die Frau heißt wie ihr Gatte. Die vor allem bei Sozialdemokraten sehr beliebten Doppelnamen sind ebenfalls eher selten.

Im letzten Jahr standen rund 9250 heiratswillige HamburgerInnen vor der Entscheidung, wie sie sich künftig nennen wollen. Aufgeklärt werden sie von dem Standesbeamten, der das Aufgebot entgegennimmt. Er informiert auch über die Details der getrennten Namensgebung. Kurios dabei ist, daß etwaige Kinder einer solchen Gemischt-Namen-Ehe nicht identische Nachnamen durchs Leben tragen müssen. Vielmehr kann das eine Kind Müller, das andere Meier und das dritte Müller-Meier heißen.

1„Drum prüfe, wer sich ewig bindet...“ — diese Ermahnung läßt sich auch auf die Namenswahl übertragen. Ist die Entscheidung für einen Ehenamen einmal gefal-

1len, dann ist sie unwiderruflich. Nur eine Scheidung, wie sie rund 4200 Mal pro Jahr in Hamburg vorkommt, kann Abhilfe schaffen. Sigrun Nickel