Billige Falschaussage: nur 1000 Mark

■ Streit um illegalen Fell-Handel: Verfahrenseinstellung zieht neue Anzeigen nach sich

: Verfahrenseinstellung zieht neue Anzeigen nach sich

Was kostet eine falsche Aussage, die die Pelzwirtschaft vor Angriffen wegen illegaler Fell-Importe in Schutz nehmen soll? Bei Hamburgs Justiz 1000 Mark. Gegen diesen Betrag stellte Amtsrichterin Gudrun Stöhr das Verfahren wegen falscher Aussage gegen das Ex-Sprachrohr des „Verbands der Pelzwirtschaft“, Walter Langenberg, ein. Nicht folgenlos — denn jetzt gibt es vielleicht drei neue Prozesse. Günter Peter, Chef der in Stuttgart ansässigen „Aktionsgemeinschaft Artenschutz“ (AGA), stellte erneut Strafanträge gegen Langenberg wegen Falschaussage sowie gegen die Amtsrichterin und Staatsanwalt Gerhard Brinker wegen „Amtsmißbrauchs“ — aufgrund ihres „Gefälligkeitsdienstes an der Pelzwirtschaft“.

Die Vorgeschichte: 1988 wurde die Hamburger Firma Paul Fehns immer wieder mit illegalen Pelz-Importen artengeschützter Tiere in Verbindung gebracht. Fehns wehrte sich und ließ Peter per einstweiliger Verfügung untersagen, weiter den Namen Fehns in diesem Zusammenhang zu nennen. Als Journalisten dann abermals die Firma aufgrund des illegalen Transports von 65000 Fellen nach Spanien ins Gerede brachten, holte das Unternehmen zum Gegenschlag aus. Peter wurde in einem Zivilprozeß wegen des Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung verurteilt. Prozeßkosten: 40000 Mark. Hauptbelastungszeuge: Langenberg. Er hatte behauptet, Journalisten, die sich auf AGA-Infos bezogen hatten, seien von Peter auf die Firma Fehns gehetzt worden.

Vor dem Amtsgericht relativierte Langenberg letzte Woche diese Aussage: Für ihn sei eben „AGA gleich Peter“ gewesen, was Richterin Stöhr als Falschaussage wertete. Dennoch stellte sie das Verfahren ein. Für Günter Peter eine „Schweinerei.“ Indem die Falschaussage bagatellisiert und das Verfahren eingestellt wurde, habe sich die Hamburger Justiz abermals zum „Handlungsgehilfen der Pelzwirtschaft“ gemacht. Schließlich seien durch Langenbergs Aussagen für ihn 40000 Mark Prozeßkosten entstanden. Peter: „Das Verfahren, das zur Zeit in Revision beim Bundesgerichtshof ist, muß neu aufge-

1rollt werden.“

Für Peter hat die „Kumpanei“ der Justiz mit der Pelzwirtschaft Tradition: „Keiner der gewaltigen Schmuggelfälle ist jemals angeklagt worden.“ Dabei habe es genügend Beweismaterial gegeben. „Die internationalen Ermittlungen“, so Günter Peter, „sind von der Hamburger Staatsanwaltschaft verhindert worden.“ Kai von Appen