Westgehälter für Ostbeschäftigte?

Berlin. Der Senat will das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Westgehältern für Ostbeschäftigte so schnell wie möglich prüfen und sich daraus ergebende Konsequenzen »strikt umsetzen«. Das sagte Senatssprecher Eduard Heußen gestern zu der Gerichtsentscheidung, daß »Arbeitnehmer aus dem Beitrittsgebiet, die auf Dauer in den alten Bundesländern beschäftigt werden«, nach dem höheren Westtarif bezahlt werden müssen.

Solange die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliege, könne nicht gesagt werden, wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst davon betroffen seien, sagte Heußen weiter. Eine gründliche Prüfung sei wegen des schwierigen Sachverhalts notwendig. Auch der Sprecher der Finanzverwaltung Thomas Butz bezeichnete es als außerordentlich schwierig, ohne Kenntnis des genauen Textes die Konsequenzen zu beziffern. Vermutlich würden sie sich aber in einem Rahmen halten, der einen Nachtragshaushalt nicht notwendig machen werde.

»Diese letztinstanzliche Entscheidung hat gravierende Auswirkungen auf einen großen Mitarbeiterkreis und trägt dazu bei, soziale Spannungen in dieser Stadt abzubauen«, sagte der Landesverbandsleiter der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), Hartmut Friedrich, in einer Pressemitteilung. Er forderte Innensenator Heckelmann (CDU) auf, Gespräche aufzunehmen. dpa