Kein höheres Wohngeld für Berlin

■ Bund gesteht Berlin keine höhere Mietenstufe zu/ Mehr Wohngeld sollte Ersatz für den vom Senat gestrichenen sozialen Mietausgleich sein/ Bauverwaltung bereitet statt dessen Härteausgleich vor

Berlin. Der Bund hat es abgelehnt, Berlin in eine höhere Wohngeldstufe einzugruppieren, wie Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) auf eine kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Gerhard Schiela erklärte. Berlin ist derzeit in der Wohngeldstufe zwei, insgesamt gibt es sechs Wohngeldstufen. Nach der Wohngeldstufe richten sich die Höchstgrenzen der Mieten, für die Wohngeld gezahlt wird. So bekommt eine alleinstehende Person in Berlin höchsten 335 Mark Wohngeld, egal, wie hoch die Miete ist. In München oder Frankfurt am Main, wo die Mietenstufe sechs besteht, bekäme die gleiche Person maximal 440 Mark Wohngeld. Nachdem die Mieten in Berlin bei Neuvermietungen und im freifinanzierten Neubau unverhältnismäßig stark gestiegen sind, wollte der Bausenator Berlin in eine höhere Stufe eingruppieren.

Auch die baupolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Grüne im Abgeordnetenhaus, Elisabeth Ziemer, hatte dies unter Bezug auf die vom Senat geplante Streichung des sozialen Mietausgleichs für bedürftige Sozialmieter gefordert. Mit einer Erhöhung der Wohngeldstufe, so Ziemer, könnte man diese Verschlechterung für Mieter wieder ausgleichen. Zudem wird der soziale Mietausgleich vom Land Berlin bezahlt, das Wohngeld jedoch zu 50Prozent vom Bund, so daß die Landeskasse entlastet würde.

Eine Höherstufung haben Bundesrat und Bundesbauministerium am 29. April dieses Jahres jedoch abgelehnt. Maßgebend für eine Höherstufung sei, so Nagel in der Anfrage, die durchschnittliche Miethöhe der wohngeldbeziehenden Hauptmieter. Und die liegt in den zwölf Berliner West-Bezirken — für die Ost-Bezirke gilt das Wohngeldsondergesetz der ehemaligen DDR — relativ niedrig, da es viele Wohnungen mit alten Mietverträgen gibt.

Zwar sei es für die Mieter natürlich besser, mehr Wohngeld zu bekommen, sagte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, auf Anfrage. Jedoch sei es berechtigt, wenn sich die Kommunen bei den Wohngeldzahlungen an der Durchschnittsmiete orientierten, um Preistreiberei nicht noch zu subventionieren. Es sei generell problematisch, Mietsteigerungen mit Wohngeld aufzufangen, denn der Vermieter könne so letztlich höhere Mieten nehmen, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Allerdings sei der Mieterverein durchaus dafür, die hohen Mietsteigerungen bei Modernisierungen und bei Neuvermietungen im Wohngeld zu berücksichtigen.

Berlin gab im Jahr 1991 nach Auskunft des zuständigen Mitarbeiters der Senatsbauverwaltung, Gletzer, rund 207 Millionen Mark für Wohngeld aus. Das waren 135 Millionen Mark für 41.000 Wohngeldbezieher im Westteil der Stadt und 72 Millionen Mark für rund 200.000 Wohngeldbezieher im Ostteil der Stadt. In Ost-Berlin gab es allerdings erst seit dem 1. Oktober 1991 Wohngeld. Ebenfalls im Jahr 1991 gab das Land Berlin 54 Millionen Mark für den Teil des Mietausgleiches aus, der zusätzlich zum Wohngeld gezahlt wird, und etwas weniger für den Teil des Mietausgleiches, der an Sozialmieter ohne Wohngeldberechtigung vergeben wird. Ab dem 1.Oktober dieses Jahres werden keine Neuanträge für Mietausgleich mehr angenommen. Jedoch bereite die Bauverwaltung statt dessen einen Härteausgleich für »einen kleineren Kreis als bisher« vor, so Gletzer. Dafür sollen jedoch auch Mieter aller Wohnungen antragsberechtigt sein, nicht nur Sozialmieter. Eva Schweitzer