Befangenheitsanträge im Fall Auer abgelehnt

In Sachen Jürgen Auer sind die Richter längst nicht so befangen, wie die Verteidigung denkt. Das jedenfalls meint eine andere Große Strafkammer des Landgerichts, die über die Befangenheitsanträge der Rechtsanwälte des Angeklagten negativ entschieden hat. Gestern wurde dieser Beschluß verkündet und der Prozeß fortgesetzt.

Die Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs hat noch keine volle Gültigkeit, weil die Verteidiger auch bei dieser Entscheidung ein Haar in der Suppe gefunden haben: In erneuten Anträgen haben sie auch den unterzeichnenden Richtern eine gewisse Voreingenommenheit attestiert. Wenn das Thema Befangenheit gegen Ende der Woche ergebnislos ausgereizt ist, kann endlich die letzte Runde des Verfahrens eingeläutet werden. Die Plädoyers werden sich um alles oder nichts — um Freispruch oder lebenslänglich — drehen. Freilich gibt es nach dem jetzigen Stand der Verhandlung kaum noch Zweifel daran, daß die gerade bestätigten Richter frisch ans Werk gehen werden, um den 38jährigen Angeklagten wegen Mordes zu verurteilen.

Der Schlußakkord im Fall Auer könnte in der kommenden Woche ertönen. Der Mord, um den es eigentlich geht, läge dann knapp zehn Jahre zurück. Auer soll im November 1982 gemeinsam mit einem Komplizen einen Hamburger Kaufmann getötet und beraubt haben. Er wurde in erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt. Als sich später ein Zeuge meldete, der ihm ein Alibi geben konnte, versuchte Auers Rechtsanwalt über Jahre, die Justiz davon zu überzeugen, daß die Geschichte neu aufgerollt werden müsse. Erst im Sommer 1990 gaben die Karlsruher Verfassungsrichter ihm recht. lian