Verfassungsklage gegen Polizeigesetz

Hamburg (AP) — Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der neuen Hamburger Polizeigesetze haben drei Experten aus der Hansestadt Verfassungsklage gegen mehre Vorschriften daraus beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Mit einer Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage sei in zwei Monaten zu rechnen, sagte am Montag einer der Beschwerdeführer, der Rechtsanwalt und Spezialist für Verfassungsrecht, Gerhard Strate.

Die drei Kläger sehen in den neuen Gesetzen einen Verstoß gegen die Artikel 1, 12 und 13 des Grundgesetzes, weil die neuen Polizeigesetze die Datenerhebung durch Observation und den Einsatz von sogenannten V-Leuten, technischer Mittel sowie verdeckter Ermittler legalisieren. Nach den drei Grundgesetzartikeln sei jedoch die Würde des Menschen unantastbar sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung und die freie Berufsausübung garantiert. Die neuen Vorschriften würden auch ausdrücklich Abhöraktionen und verdeckte Ermittlungen gegen Kontakt- oder Begleitpersonen von mutmaßlichen Straftätern zulassen. Das sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sollte die Klage zugelassen werden, rechnet Strate nicht vor 1994 mit einem Urteil. Falls das Gericht dann der Klage stattgibt, müßten auch in anderen Bundesländern wie Bayern entsprechende Ermächtigungsklauseln aus den Polizeigesetzen gestrichen werden.