Sozialmieten steigen, Umwandlungen ruhen

■ Neue Instandsetzungs- und Verwaltungspauschalen treiben Miet-Nebenkosten hoch / Eigentums-Umwandlungen auf Eis

/ Eigentums-Umwandlungen auf Eis

Den rund 220000 Hamburger Sozialwohnungsmietern flattert dieser Tage eine Mieterhöhung ins Haus. Der Grund: Die Bundesregierung erhöhte unmittelbar vor der Sommerpause auf Drängen der Wohnungsbaugesellschaften die Instandsetzungs- und Verwaltungs- Pauschalen.

Durch die Novellierung der Neubaumietenverordnung (NMV) steigt die Jahres-Verwaltungspauschale pro Wohnung ab dem 1. August von 320 auf 420 Mark. Bei der Instandsetzungskosten-Erhöhung gilt: Je oller die Wohnung, desto doller die Kostensteigerung. Während die Pauschale bei vor 1952 erstellten Bauten pro Quadratmeter und Jahr von 15,50 Mark auf 20 Mark hochschnellt, klettert sie bei den in den 80er Jahren gebauten Wohnungen nur von 9 auf 11 Mark. Bei bis Ende der 60er Jahre fertiggestellten Wohneinheiten beträgt die neue Pauschale 18,50 Mark (vorher 14,50 Mark), bei den Bauten der 70er Jahre 14 Mark statt bislang 11,50 Mark.

Doch die Nebenkosten-Anhebungen, die sich bei einer durchschnittlichen Sozialwohnung auf 35 Mark monatlich belaufen, sind nicht der einzige Kostensprung, den Hamburgs Sozialmieter verkraften müssen. Ebenfalls zum 1. August hob der Hamburger Senat die Mietobergrenzen für Sozialwohnungen um 40 bis 70 Pfennige pro Quadratmeter an. Diese Erhöhung wird von den Wohnungsbaugesellschaften ganz oder teilweise auf die Mieter umgelegt.

Daneben sollen die Mieten für neue, ab 1993 bezugsfertige Sozialwohnungen laut Senatsbeschluß nicht mehr 7,70 sondern 8,20 Mark pro Quadratmeter betragen; für in Reihenhäusern liegende Wohnungen sogar 9,20 Mark. Daneben plant Eugen Wagner für das kommende Jahr die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe für besserverdienende Sozialmieter: Je nach Einkommen pro Quadratmeter zwei bis vier Mark monatlich mehr.

Während der monatliche Obolus für Sozialmieter durch diese Neuregelungen dynamisch nach oben geht, herrscht an der Umwandlungsfront noch Ruhe vor dem Sturm. Nachdem der Bundesgerichtshof am 30. Juni den Behörden untersagt hat, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch das Nicht-Erteilen einer Abgeschlossenheitserklärung zu verhindern, wurden nach Schätzungen von „Mietern helfen Mietern“ in Hamburg Umwandlungs-Anträge für über 1000 Wohnungen gestellt.

Nach Informationen der Bauprüfabteilung Eimsbüttel gingen allein hier im Juli 25 Umwandlungsanträge ein — betroffen sind mindestens 250 Wohnungen. Diese werden, nach Information von „Mieter helfen Mietern“, allerdings noch nicht entschieden, da in Hamburg das Karlsruher Urteil noch nicht in schriftlicher Form vorliegt.

Der Mieterverein rechnet in den

kommenden Jahren mit etwa 10000 bis 20000 Wohnungs-Umwandlungen pro Jahr. Eine solche Flut von Umwandlungs-Anträgen aber läßt sich beim derzeitigen Behörden-Personalstand kaum bewältigen. „Wenn wir Dienst nach Vorschrift machen“, so ein Bau-Beamter, „wird es lange Warteschlangen geben.“ Marco Carini