CDU-Rebell gewann

Der Hamburger CDU-Parteirebell Markus Ernst Wegner kann einen wichtigen Sieg gegen die eigene Partei verbuchen: Das Bundesparteigericht erklärte das Verfahren zur Aufstellung der Kandidaten für die Wahl zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen im Juni 1991 für rechtswidrig. Dies teilte Wegner am Montag in einer Presseerklärung mit. Demnach hat, wie CDU-Pressesprecher Christoph Rohde bestätigte, die allgemeine Mitgliederversammlung am 2. Oktober 1990 die 246 Personen umfassende Vertreterversammlung in einem rechtlich unzulässigen Verfahren gewählt. Die Vertreterversammlung wiederum wählt die CDU-Kandidaten für das Landesparlament. dpa