Wertpapierhändler vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen

Berlin. Vom Vorwurf der Hehlerei ist gestern in Berlin ein Wertpapierhändler freigesprochen worden, der gestohlene historische Akten aufgekauft hatte. Die Wertpapiere waren im Februar 1991 aus dem Keller der Zentralstelle zur Regelung offener Vermögensfragen in Ost-Berlin entwendet worden. Der 36jähriger Börsianer hatte rund 8.000 dieser Aktien für 45.000 Mark erworben. Vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde er freigesprochen, weil nicht nachweisbar war, daß er von dem Diebstahl wußte.

In der mehr als 100 Seiten umfassenden Anklageschrift war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, daß der Angeklagte »zumindest billigend in Kauf genommen« hatte, Diebesgut zu kaufen, um einen Gewinn in Millionenhöhe zu machen. Die Staatsanwältin hatte 4.800 Mark Geldstrafe beantragt, weil ihrer Auffassung nach die Herkunft der Papiere nicht intensiv genug geprüft worden sei. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, daß der Mann seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe. Selbst wenn er sich Ausweise hätte vorlegen lassen, so die Urteilsbegründung, wäre das keine Garantie für saubere Ware gewesen.

Der gelernte Betriebswirt — nach Zeugenaussagen ein Mann mit bestem internationalem Ruf in der Branche — hatte beteuert, daß er von dem Diebstahl keine Kenntnis hatte. Die Anbieter hätten ihm erklärt, die historischen Aktien seien bei einer Wohnungsauflösung in Ost-Berlin gefunden worden. Die mutmaßlichen Diebe standen noch nicht vor Gericht. Nach Auskunft eines Kriminalbeamten handelt es sich um drei Zollbeamte, die vom Dienst suspendiert wurden. Die Männer seien als Wache bei der Oberfinanzdirektion eingesetzt gewesen und wären beim Durchstöbern der Keller zufällig auf die antiken Wertpapiere gestoßen. dpa