Leiche in Elbe versenkt

■ Mordprozeß um Mordprozeß um Tod eines Bordellbesitzers / Anklage auf tönernen Füssen

/ Anklage auf tönernen Füssen

Wenn man die Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft liest, klingt der Fall sonnenklar: Zwei zwielichtige Geschäftsleute machen Geldgeschäfte, der eine schuldet dem anderen 50000 Mark, der möchte nicht zahlen und bringt seinen Kontrahenten um. Dann wickelt er die Leiche in Plastikfolie, bringt sie mit einem Golf zum Kaltehofer Hinterdeich und versenkt den Toten mit einer 36-Kilo-Gehwegplatte be-

1schwert direkt neben der eigenen Yacht in der Elbe. Das soll sich in der Nacht des 3. Februars 1991 abgespielt haben.

Doch so einfach ist der Fall nicht, wie sich gestern bereits nach einer Stunde Hauptverhandlung vor dem Landgericht herausstellte. Denn der Beschuldigte ist ein wohlhabender Automatenaufsteller und nicht verschuldet. Im Gegenteil: Er hatte dem Opfer über

1100000 Mark geliehen.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Mordthese aus „Habgier“ auf äußerst fragwürdige Indizien. Richtig ist, daß der Angeklagte Olaf Hübner mit Strahlhoff, dem zu 70 Prozent der Edel-Sex- und Sauna- Club „Aphrodite“ in Rahlstedt gehörte, befreundet war und daß sich beide am mutmaßlichen Tatabend in Hübners Restaurant „Robin Hood“ am Flughafen getroffen haben. Der Rest der Anklage ist reine Spekulation. Danach sollen beide nach dem Small Talk im Robin Hood im Hübners Büro in die Hirtenstraße (Horn) gefahren sein, es sei zum Streit gekommen und Hübner habe seinen Widersacher „erwürgt“ oder „erschlagen, mit einem Golf nach Kaltehofe gefahren und dann im Elbwasser versenkt“. Magere Indizien: Mikrophasen von Hübners Textilien an der Kleidung des Opfers und eine von Hübner gefertigte Skizze der Hirtenstraße in Strahlhoffs Pkw.

Und für diese Fakten gibt es nach Angaben des Angeklagten, der am Abend allein in der Hirtenstraße gewesen sein will, gute Erklärungen. „Wir haben uns zur Be-

grüßung immer umarmt.“ So auch an

jenem Abend im Robin Hood. Und da Strahlhoff einmal eine Nachbarwohnung anmieten wollte, hatte der Angeklagte ihm eine Skizze von der Hirtenstraße gemalt.

Die Verteidiger Uwe Maeffert und Leonore Gottschalk-Solger haben dagegen viel Entlastendes vorzuweisen. Zum einen fehlt bekanntlich das Motiv und weder am vermeintlichen Tatort noch am mutmaßlichen Transportfahrzeug seien Mikrophaserspuren vom Opfer gefunden worden. Die hätten aber vorhanden sein müssen, wenn Hübner tatsächlich den Bordellbesitzer umgebracht hat. Und, Hübner: „Herr Strahlhoff hatte viele Feinde, fragte mich öfter, ob ich nicht zu seinem Schutz ein paar 'Knochenbrecher‘ für ihn hätte.“

Der Prozeß wird fortgesetzt. kva