Heidemord: Thema Schuldfähigkeit

Im sogenannten Heidemord- Prozeß in Stade, bei dem ein 27jähriger Hamburger angeklagt ist, eine junge Frau vergewaltigt und ermordet zu haben, hat der psychiatrische Gutachter keine Hinweise auf ein neurotisches Krankheitsbild gefunden. Das Gericht beschäftigte sich gestern mit der Frage der Schuldfähigkeit des Mannes. Der Prozeß wird am 18. August fortgesetzt. dpa