Aussiedler „Zumutung“

■ Auch Grenzschützer muß Aussiedler betreuen

Weil er als ausgebildeter Grenzschutzsanitäter nicht drei Wochen lang Aussiedler in einer Behelfsunterkunft in Bramsche-Hesepe bei Osnabrück betreuen wollte, ist ein 37 Jahre alter Polizeiobermeister aus Wolfsburg- Fallersleben jahrelang durch alle Verwaltungsgerichtsinstanzen marschiert. Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg wies am Dienstag seine Klage gegen das Bundesinnenministerium ab. „Die besondere Notlage 1989 rechtfertigte es, daß er für eine begrenzte Zeit zur Aussiedlerbetreuung abkommandiert wurde“, stellte Senatsvorsitzender Günther Stelling in seiner Begründung fest. (Aktenzeichen: 5 L 2519/91).

Als der BGS-Beamte im April 1989 nach Bramsche abgeordnet wurde, wehrte er sich umgehend gegen diese „Zumutung“ mit der Behauptung, der Umgang mit den Aussiedlern sei „statusrechtlich unvereinbar“. dpa