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Schrittweise Entlassung Bernd Rößners vereinbart

Berlin (taz) — Die Verlegung des RAF-Gefangenen Bernd Rößner aus dem bayerischen Straubing in die hessische JVA Kassel wird noch in dieser oder spätestens in der kommenden Woche erfolgen. Nach der Einigung mit der bayerischen Staatsregierung über eine schrittweise Entlassung gebe es „keine Gründe für weitere Verzögerungen“. Dies erklärte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Rolf Hannich, gegenüber der taz. Sobald „organisatorische Fragen“ des Gefangenentransports geklärt seien, könne Rößner nach Kassel gebracht werden, wo er drei Monate bleiben soll.

Bernd Rößner selbst gab nach den Worten seines Nürnberger Anwalts Ingo Schmitt-Reinholtz am Dienstag „sein Plazet“ zu der ausgehandelten schrittweisen Entlassung aus der Haft. Der endgültige Durchbruch im langwierigen Tauziehen um das Freilassungsverfahren war offenbar bei einem Gespräch der Anwälte im Bundespräsidialamt in Bonn in der vergangenen Woche erzielt worden. Außerdem besuchten die Juristen die JVA Kassel, in der Rößner drei Monate lang auf den späteren Aufenthalt in einer offenen hessischen Therapieeinrichtung vorbereitet werden soll.

Das Bundespräsidialamt bestätigte ebenfalls, daß mit der Verlegung des kranken Gefangenen, der seit 1975 wegen seiner Beteiligung am RAF-Anschlag auf die deutsche Botschaft in Stockholm hinter Gittern sitzt, „in Kürze zu rechnen“ sei. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Generalbundesanwalt von Stahl treibe die „gleichgerichtete Absicht, das Problem reibungslos zu lösen“. Auch der Bundespräsident wolle „seinen Teil dazu beitragen“.

Von Weizsäcker wird demnächst über ein Gnadengesuch der Mutter des Gefangenen entscheiden. Die Abklärungen mit der Bundesregierung und Rößners Anwälten seien weit fortgeschritten, hieß es in der Umgebung des Präsidenten. Einige Schritte des Gnadenverfahrens stünden allerdings noch aus. So fehlt noch die Anhörung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das Rößner 1977 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und 1990 seine vorzeitige Entlassung abgelehnt hatte. Außerdem liegt dem Bundespräsidenten die im Gnadenverfahren vorgeschriebene Stellungnahme der Bundesregierung noch nicht vor. Es bestehen jedoch keinerlei Zweifel, daß sie der Begnadigung Rößners und seiner baldigen Entlassung zustimmen wird.

Mit der jetzt erzielten Einigung scheint der Weg frei für weitere Verfahren zur sogenannten vorzeitigen Entlassung von RAF-Langzeitgefangenen. Davon profitieren könnten unter anderem Irmgard Möller, die seit über 20 Jahren sitzt, sowie Lutz Taufer, Karl-Heinz Dellwo und Hanna Krabbe, die alle gemeinsam mit Rößner beim Attentat auf die Botschaft in Stockholm im Frühjahr 1975 verhaftet worden waren. Die betroffenen Häftlinge hatten eine Lösung für den kranken Bernd Rößner zur Voraussetzung für ihre „Mitwirkung“ an diesem Verfahren gemacht. Rechtsanwalt Schmitt-Reinholtz erwartet, daß diese Bedingung erfüllt ist, wenn die „definitive Gnadenentscheidung“ des Bundespräsidenten im Fall Rößner vorliegt. Gerd Rosenkranz

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