Immer wieder Ärger mit Verpackungsmüll

Immer wieder Ärger mit Verpackungsmüll

Mit dem neuen Verpackungsgesetz hat der Gesetzgeber Streit zwischen VerbraucherInnen und HändlerInnen gesät: Wo hört die Transportverpackung auf, wo fängt die Verkaufsverpackung an? Weil bei der der Bremer Verbraucherzentrale täglich KundInnen anrufen, die ihre Verpakkungen nicht mehr loswerden, rät Umweltberaterin Frauke Lafleche, beim Kauf von Möbeln, sich die Rücknahme des Verpackungsmülls (im Gesetz Transportverpackung genannt) im Kaufvertrag bestätigen zu lassen. Und: „Bestehen Sie bei der Anlieferung darauf, daß die Verpackung zurückgenommen wird. Verweisen Sie dabei auf die gesetzliche Vorgabe!“

Auch das vom Gesetz vorgeschriebene Recht, defekte Ware bis zu einem halben Jahr nach dem Kauf reparieren oder umtauschen zu lassen, dürfe nicht daran gebunden sein, daß die KundInnen die Originalverpackungen aufheben.

Wer seine Möbel selbst transportiert, hat allerdings keinen Anspruch darauf, die Verpackung später beim Händler wieder loszuwerden. Darum sollte man schon beim Kauf überlegen, ob die Verpackung für den Transport wichtig ist. Erst ab 1. Januar 1993 sind die Geschäfte verpflichtet, auch solche „Verkaufspackungen“ zurückzunehmen. dir