: Schuldig auf Entzug?
■ Zweiter Tag im Mordprozeß gegen Jörg K.
Wie schuldfähig sind Drogenabhängige, die unter Entzugserscheinungen leiden und dabei ein Verbrechen begehen? Dieser Frage versuchte gestern die Große Strafkammer des Bremer Landgerichtes am zweiten Prozeßtag gegen den 26jährigen Jörg K. auf den Grund zu gehen. Dem ehemaligen Drogenabhängigen werden zwei Morde vorgeworfen, die er im November letzten Jahres zur Finanzierung seiner Sucht begangen haben soll.
Gutachter Axel Titgemeyer mochte sich zu dieser Frage nicht festlegen. K. hatte vor Gericht erklärt, daß er sich von dem geraubten Geld direkt nach der Tat seinen Schuß im Viertel gekauft habe. „Unter dieser Voraussetzung ist eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit nicht auszuschließen.“
Diese Version ist jedoch umstritten. Aus den Vernehmungsprotokollen der Kripo geht hervor, daß K. nach der Tat zunächst seine Freundin aufgesucht haben will, um seine blutverschmierte Kleiung zu wechseln. Erst dann sei er ins Steintor gefahren. Wenn das stimmt, so dürfte er auch nicht allzu sehr unter Entzugserscheinungen gelitten haben, meinte Neurologe Titgemeyer. Der Kriminalbeamte, der die Vernehmung nach der Tat durchgeführt hatte, bestätigte vor Gericht die Richtigkeit des Polizeiprotokolls. Filip Bertzbach
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