BUND klagt gegen Amt

■ Ökologischen Ausleich vier Jahre verzögert

Zum vierten Mal seit es die Verbandsklage gibt, zieht der BUND vor das Verwaltungsgericht. Stein des Anstoßes ist der Umgang des Hansestadt Bremischen Amtes in Bremerhaven mit der Flächenplanung. Die dem Häfensenator unterstellte Behörde, die für Baumaßnahmen auf den Bremen gehörenden Hafenflächen in Bremerhaven zuständig ist, hatte vor vier Jahren kurzerhand eine Wasserfläche zugekippt, damit dort Gewerbe angesiedelt werden kann.

Ausgewiesen ist das Gelände um den Weserportsee als Gebiet für Natur- und Landschaftsschutz. Dennoch hat das Amt kurzerhand knapp zwei Drittel der Fläche mit Sand verfüllt, um dort Autofirmen anzusiedeln. Eine Firma hat sich dor inzwischen auch niedergelassen. Mit der Gewerbeansiedlung wäre der BUND notfalls auch einverstanden gewesen. Nicht aber damit, daß die Behörde seit 1988 keine geeigneten Ausgleichsflächen nachweisen konnte, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. In den zahlreichen Verhandlungen wurde zwar immer wieder guter Wille bekundet, doch letztlich geschah nichts. Die Stadt Bremerhaven weigerte sich, Gelände zur Verfügung stellen, der Lankreis Cuxhaven bot nur ungeeignete Flächen an, jetzt ist der BUND das Gerangel leid und klagt.

Mit dem Mittel der Verbandsklage geht der BUND äußerst sparsam um, da jedesmal ein hohes Prozeßkostenrisiko entsteht. Mit den letzlich geführten Prozessen war die Umweltschutzorganisation aber durchaus erfolgreich. In allen Fälle mußten die Behörden den Umweltschützern auf dem Vergleichswege weit entgegenkommen.

hbk