■ Gurke des Tages
: Putzlappen

Ein Putzlappen hat die Richter am Oberlandesgericht Koblenz schwer beschäftigt. Gestern sprachen sie ihr weises Urteil: Mieter mit einem trockenen Lappen vor der Tür sind zwar beim Sturz eines Besuchers grundsätzlich schadenersatzpflichtig, weil das Wischtuch das „Rutschrisiko“ erhöhe. Dies gilt aber nicht, wenn der Gast diesen „Brauch“ kennt und ihm grobes Eigenverschulden vorzuwerfen ist (Az: 3 U 1208/91).