Bewährungsstrafe für Kindestod

■ Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Eltern / Gericht trug sozialer Situation der Familie Rechnung

der Familie Rechnung

Mit einer Bewährungsstrafe endete gestern vor dem Hamburger Landgericht der Prozeß gegen ein Ehepaar, dessen eines Zwillingskind an den Folgen mangelnder Ernährung und fehlender ärztlicher Versorgung starb. Im Strafmaß und der juristischen Bewertung folgte die Kammer der Staatsanwaltschaft und verhängte eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht. Bei der Festsetzung des Strafmaßes ging das Gericht von einem minderschweren Fall aus.

Im Sommer 1989 befand sich die Familie in einer Situation, die „auch eine stabile und tatkräftige Frau massiv überfordert hätte“, stellte der Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest. Die Frau hatte sechs Kinder im Alter zwischen zwei Monaten und acht Jahren zu versorgen. Die Ehe befand sich in einer Krise, der Vater, häufig arbeitslos, trank und überließ seiner Frau die Versorgung der sechs Kinder.

Die 33jährige lernte erst mit acht Jahren Sprechen und ging zur Sonderschule. Sie fing an, ihre Zwillinge zu vernachlässigen. Die Kinder kamen nicht mehr an die frische Luft, und vom Arzt verschriebene Medikamente wurden nicht verabreicht. Weil beide „schlechte Esser“ waren, versuchte die Mutter die Nahrung umzustellen, bei dem einen Kind gelang es teilweise, bei dem anderen nicht. Im Dezember wogen die Zwillinge nur noch knapp sieben Kilogramm. Die Mutter gab ihnen einen Aufbausaft, was bei dem einen Kind zu Atemstillstand führte. Für dieses Kind kam jede ärztliche Hilfe zu spät. Das andere Kind konnte im Krankenhaus erfolgreich behandelt werden.

Das gesamte Strafverfahren zeichnete sich dadurch aus, daß sämtliche Prozeßbeteiligte behutsam und verständnisvoll mit dem offensichtlich um ihr totes Kind trauernden und sozial isolierten Ehepaar umgingen. So war es auch das erklärte Hauptziel der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, die Angeklagten nicht der Familie zu entziehen. Daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, war für den Richter „nahezu selbstverständlich“, denn eine Strafe ohne Bewährung würde die „positive Entwicklung der Familie zerstören.“ Christine Bauer