15 Jahre für Doppelmord

■ Drogenabhängiger vermindert schuldfähig

Zu 15 Jahren Freiheitsstrafe ist der 26jährige Jörg K. gestern von der Großen Strafkammer des Bremer Landgerichts verurteilt worden. Er hatte im November letzten Jahres einen 50jährigen Mann und dessen 72jährige Mutter erstochen, um sich anschließend in deren Wohnung Geld für Heroin zu besorgen (siehe taz vom 13.8. und 18.8.).

Einig waren sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht, daß Jörg K. nur als vermindert schuldfahig anzusehen ist. Zum Tatzeitpunkt habe der „hochdosierte Drogenabhängige“ (er spritze sich nach eigenen Angaben 1,5 Gramm Heroin pro Tag) unter Entzugserscheinungen gelitten, was zu einer Herabsetzung seiner Hemmschwelle geführt habe. Außerdem sei er „körperlich, sozial und psychisch verwahrlost“ gewesen. Ferner wurde dem Angeklagten zu Gute gehalten, daß er die Tat nicht bewußt geplant habe.

Allerdings urteilte das Gericht, daß K. des Mordes in zwei Fällen schuldig ist. Anwalt Horst Wesemann wollte die beiden Taten als „einen natürlichen Handlungsvorgang“ gewertet wissen. Das Gericht aber ging von „zwei selbstständigen Tötungshandlungen“ aus. Nachdem K. auf den 50jährigen eingestochen hatte, war die Mutter ins Zimmer gekommen und wurde deshalb ebenfalls erstochen. Das Gericht zog zwei Einzelstrafen in Höhe von je 12 Jahren zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren zusammen.

Richter Kratsch kritisierte in seiner Urteilsbegründung die zunehmende Brutalisierung in der Rauschgift-Szene und regte einen neuen Umgang der Justizbehörden mit Beschaffungskriminaltität an. Vorschläge machte der Richter allerdings nicht. F.B.