Der Helm, die ECE-Norm und die Polizei

Burkhard S., (39), Motorradfahrer aus H., hat ein Problem: Darf er ungestraft mit seinem geliebten Halbschalenhelm durch die Gegend fahren oder werden ihn unerbittliche Ordnungshüter bei nächster Gelegenheit wegen Verstoßes gegen die ECE-Norm vom Moped zerren?

Burkhard, Du darfst! Aber nur bis zum 31. Dezember 1992, sagt ADAC-Sachbearbeiter Detlev Delekat. „Danach ist wieder alles offen“, meint ein Mitarbeiter eines Motorradzubehörladens. Er weiß auch, daß die ECE- Norm, als sie 1990 eingeführt wurde, zu großer Verwirrung führte, weil erstens die motorradfahrenden Herren in Grün selbst keine ECE-normierten Helme besaßen und sie zweitens MotorradfahrerInnen Strafen aufbrummten, die ECE-Helmetrugen. Da die Polizisten keine speziellen Schulungen erhielten, wurde der Bußgeldkatalog kurzerhand bis zum 1. Januar 1993 ausgesetzt. Nur die Versicherungen können Nicht-ECE- Helm-Trägern Ärger machen: Wer den gesetzlich vorgeschriebenen Helm bei einem Unfall nicht trug, erhält möglicherweise nur 60 Prozent des Schadens erstattet.

Welchen Härtetests ein Helm widerstehen muß, bis er das Gütesiegel „ECE-geprüft“ erhält, weiß auch der ADAC-Sachbearbeiter nicht: Verschiedene Aufschlagpunkte, beispielsweise da, wo die Ohren sitzen, müßten geprüft werden. Detlev Delekat: „Da gibt es bestimmt seitenweise Vorschriften. Allein für Außenspiegel bei Autos sind das acht Seiten.“ Chopper-Helm- Liebhaber können dennoch aufatmen: Es gibt auch Drei-Viertel-Helme, die den ECE-Vorschriften Genüge tun. dir