Van Nispen: Artikel 16 ändern

■ Zahl der Asylbewerber steigt drastisch / Innensenator warnt vor Kriminalität

Bremens Innensenator Friedrich van Nispen (FDP) plädiert in der Asylfrage für eine Änderung des Grundgesetzartikels 16, „um unser ausländerfreundliches und tolerantes Klima nicht weiter zu gefährden“. Es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, Asylbewerber, die Asylmißbrauch oder Sozialhilfebetrug begingen, künftig auch aus dem laufenden Verfahren abzuschieben, erläuterte van Nispen gestern.

Mit seinem Vorstoß zur Änderung des Artikels 16 steht der FDP-Politiker im Widerspruch zu der Koalitionsvereinbarung mit SPD und Grünen, in der diese Änderung ausdrücklich abgelehnt wird. „Ich werde versuchen, mit meinen Koalitionskollegen darüber zu reden“, kündigte van Nispen an. „Die Bremer FDP und die Bundespartei sind mir in dieser Angelegenheitschon gefolgt“, meinte der Senator zuversichtlich. Er bemängelte in außerdem, daß nach wie vor eine asylverfahrensunabhängige Regelung für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge auf Bundesebene fehle.

Im kleinsten Bundesland wurden nach Ermittlungsergebnissen 80 Fälle von doppelter Asylantragsstellung aufgedeckt. Es sei zu befürchten, daß die tatsächliche Zahl höher liege, sagte van Nispen.

Die Zahl der Asylanträge in Bremen ist rapide angestiegen. Während im Jahr 1989 noch 2.898 Menschen in Bremen Asyl begehrten, ist die Zahl jetzt mit 2.630 Bewerbern bereits zur Jahrshälfte (Stichtag: 30.6.) erreicht. Sorgen machen dem Innensenator vor allem die Asylbewerber aus Nigeria: Während 1989 gerade 20 Bewerber aus diesem Land kamen, so sind es in der ersten Jahreshälfte 1992 bereits 737. „Vor allem bei den Schwarzafrikanern beobachten wir eine enge Verbindung zur Kriminalität“, sagte van Nispen. 41 Prozent der nichtdeutschen Straftäter (etwa 6.000 im Land Bremen in 1991) seien Asylbewerber gewesen.

Solange es kein bundesweites Abgleichssystem zur Identität gibt, befürwortet der Bremer Innensenator eine bundesweite Überprüfungsaktion. Für Mitte September kündigte er eine Bremer Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung von Flüchtlingen in Zirndorf an. Diese werde u.a. auch mit dem automatischen Fingerabdruck-Vergleichssystem AFIS ausgerüstet, mit dem Asylbewerber über ihre Fingerabdrücke identifiziert werden können.

Van Nispen forderte, das gesamte Asylverfahren künftig beim zuständigen Bundesamt anzusiedeln.

taz/dpa