Harmlose Pumpen oder Antrieb für Raketen?

Bochum (AP) — Mit einem Paukenschlag hat gestern vor dem Bochumer Landgericht der Prozeß gegen drei Thyssen-Manager begonnen, die 35 deutsche Turbopumpen zum Bau eines Raketenantriebs an Irak geliefert haben sollen. Nachdem die Verteidigung ein Gutachten vorgelegt hatte, das auch zivile Nutzungsmöglichkeiten der gelieferten Geräte auflistete, kündigte der Vorsitzende Richter Hajo Regul für den 31.August eine Anhörung der Gutachter an. Sollte sich die Aussage des Gutachtens bestätigen, sei „das Verfahren zu Ende“, sagte der Vorsitzende Richter.

Denn nach dem 1990 bei Lieferung der Pumpen geltenden Recht wäre die Ausfuhr nur dann genehmigungspflichtig gewesen, wenn die Pumpen ausschließlich für einen Raketenantrieb entworfen worden wären. Nach dem von einem Düsseldorfer Patentanwalt erstellten Gutachten hätten die gelieferten Turbopumpen jedoch auch in Meerwasserentsalzungsanlagen oder Feuerlöschanlagen eingesetzt werden können.

Staatsanwalt Heinrich Wehrland beschuldigte die Thyssen-Manager dagegen in seiner Anklage des fortgesetzten Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Mit der Lieferung der Antriebsteile für irakische Scud-Raketen hätten die Manager die Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten schwerwiegend beeinträchtigt. Trotz aller Dementis aus Irak sei den Angeklagten der wahre Verwendungszweck spätestens seit August 1989 bekannt gewesen. Insgesamt hatte Irak bei Thyssen 305 Turbopumpen im Wert von 13,2 Millionen Mark bestellt, ausgeliefert worden waren jedoch kurz vor dem Einmarsch Iraks in Kuwait nur 35 Prototypen und fünf Düsensegmente im Wert von 1,8 Millionen Mark. Die Angeklagten wiesen am ersten Prozeßtag die Vorwürfe der Anklage vehement zurück. In einer gemeinsamen Erklärung betonten die Verteidiger, keine der Pumpen sei je in einem Flugkörper gefunden worden, weder in den auf Israel abgeschossenen Raketen, noch in den von den Allierten nach dem Golfkrieg sichergestellten Geschossen.

Doch zeigte die Vernehmung, daß bei Thyssen schon früh der Verdacht aufkam, die Pumpen könnten entgegen den Angaben Iraks für militärische Zwecke bestimmt sein. Der angeklagte frühere Vertriebsleiter Peter Pawlitzki betonte vor Gericht, er habe bei einer Reise vor Ort festgestellt, daß die Fabrik des irakischen Abnehmers in einem militärischen Sperrgebiet liege und daß dort offensichtlich nur militärische Produkte hergestellt würden. Bei diesem Besuch habe er auch Raketenbauteile gesehen.