■ JUSTIZ
: Student trotz Halbtagsjob?

Koblenz (dpa) — StudentInnen, die einer Halbtagsbeschäftigung nachgehen, behalten grundsätzlich ihren Status. Sie befinden sich in einer Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldgesetzes. Diese grundsätzliche Entscheidung traf das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem am Wochenende veröffentlichten Urteil. Voraussetzung ist allerdings, daß der wirtschaftliche und soziale Status der StudentInnen weiterhin vom Studium geprägt, dafür also die überwiegende Wochenarbeitszeit aufgebracht wird.