BaFöG-Konflikt am ife

■ SchülerInnen sollen ein halbes Jahr ohne Geld vom Amt auskommen

Fünf SchülerInnen des Instituts für Erwachsenenbildung (ife) hat das BaföG-Amt die Bezüge gestrichen. Sie fühlen sich nun als Leidtragende einer bürokratischen Verwicklung: Weil sich die Abitur-Prüfer der Erwachsenenschule, die auch im ife die Prüfungen abnehmen, überlastet zeigten, habe sich das Institut bereit erklärt, seine Prüfungstermine vom Sommer auf den Winter zu verlegen, erklärt Schülerin Henrieke H.. Mit der Folge, daß nun auch die Klassen ein halbes Jahr später anfangen. Für fünf SchülerInnen, die auf Empfehlung des Instituts die Klasse 12 wiederholen möchten, bedeutet das, daß sie nun ins zweite Halbjahr der elften zurück müssen und insgesamt ein halbes Jahr länger die Schulbank drücken werden.

Länger als vier Jahre will das BAföG-Amt die gymnasialen Oberschüler aber nicht fördern. „Da bereits jetzt feststeht, daß Sie das angestrebte Ausbildungsziel nicht mehr erreichen können, ist eine weitere Förderung ausgeschlossen“, beschied das Amt einer Schülerin. Den Bescheid erhielt sie nur, weil sie ins BAföG- Amt ging, um ein Formular nachzureichen. Dort hörte sie, daß ihre Anträge abschlägig beschieden werden sollten.

Das BaföG-Amt bleibt hart: Da es eine Bundesbehörde sei, könne es keine Ausnahme machen, erläutert der Sprecher des Bildungssenators, Werner Alfke: Die Förderungshöchstdauer für die gymnasiale Oberstufe betrage nun einmal vier Jahre. Das BaföG- Amt erwarte, daß die SchülerInnen ihre Ausbildung ein halbes Jahr unterbrechen. „So lange können sie ja Sozialhilfe beziehen“, meint Alfke, „das ist bestimmt mehr als das BaföG“.

Britta Rust vom ife kennt allerdings auch Ausnahmen: Manche SchülerInnen seien schon fünf Jahre gefördert worden, wenn sie durchs Abitur gefallen seien. Die SchülerInnen wollen sich jetzt vor Gericht ihre BAföG-Zahlungen erstreiten. dir