Honecker wird Prozeßende nicht erleben

■ Honecker wird innerhalb der nächsten zwei Jahre haft- und verhandlungsunfähig/ Verteidiger drängen auf Aufhebung des Haftbefehls und Nichteröffnung des Prozesses

Berlin (taz/dpa) — Erich Honecker wird einen zweijährigen Prozeß nicht mehr durchstehen. Zu diesem Ergebnis kommt das vom Gericht in Auftrag gegebene medizinische Gutachten des Sachverständigen Professor Volkmar Schneider. Danach wird die Verhandlungsunfähigkeit des früheren DDR-Staatsratsvorsitzenden, der an Leberkrebs leidet, „wesentlich früher als nach Ablauf von zwei Jahren eintreten“. Das erklärten die Honecker-Anwälte Friedrich Wolff und Nicolas Becker nach einer ersten Durchsicht des Gutachtens. Der Zeitraum von zwei Jahren war vom Vorsitzenden Richter der zuständigen Strafkammer, Hans-Georg Bräutigam, als Mindestdauer für das Verfahren gegen den 80jährigen veranschlagt worden. Zudem vertritt der psychiatrische Sachverständige, Werner Platz, dessen Untersuchungen ebenfalls in das Gutachten einflossen, die Auffassung, bei einer Fortdauer der Haft sei eine dem Krankheitsstadium Honeckers angemessene Versorgung nicht gewährleistet.

Auch wenn Honecker das Prozeßende nicht erleben würde, so bescheinigt ihm das Gutachten gegenwärtig noch Vernehmungs-, Haft- und Verhandlungsfähigkeit. Die Anwälte werden, so Wolff, jetzt verstärkt auf die Aufhebung des Haftbefehls und eine negative Entscheidung über die Prozeßeröffnung drängen. Das Verfahren, so Becker, dürfe nicht eröffnet werden, weil Voraussetzung hierfür sei, „daß ein verhandlungsfähiger Angeklagter den Prozeß bis zum Ende aktiv mitgestalten“ könne. Dies sei nach dem Gutachten nicht zu erwarten. Die Anwälte erwarten möglicherweise schon in der kommenden Woche eine Entscheidung des Gerichtes über die beantragte Aufhebung des Haftbefehls.

Staatsanwalt Christoph Schaefgen dämpfte gestern jedoch die Erwartungen einer bevorstehenden Freilassung Honeckers. Das Gericht sei nicht an das Gutachten gebunden, erklärte der Leiter der Arbeitsgruppe Regierungskriminalität. Denkbar ist, daß das Gericht den Anwälten mit einer Aufhebung des Haftbefehls entgegenkommt, die Entscheidung über die Prozeßeröffnung jedoch weiter hinauszögert. Das Gericht könnte versucht sein, den Prozeßstoff soweit zu reduzieren, daß sich die Eröffnungsentscheidung mit der dann zu erwartenden kürzeren Verfahrensdauer begründen ließe. Doch ein Prozeß gegen Honecker, der sich etwa auf dessen Wandlitzer Lebenswandel beschränken würde, um am Ende zu einer Verurteilung wegen Veruntreuung zu kommen, ist schwer vorstellbar.

Die Berliner Justiz bestätigte gestern lediglich den Eingang des Gutachtens. Justizsenatorin Limbach, so ihr Sprecher, werde sich zu den Konsequenzen des Sachverständigenurteils nicht äußern, dies sei allein Sache des unabhängigen Gerichtes.