Knast für Skin-Schläger

■ Zwei Mitangeklagte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt

verurteilt

Das Hamburger Landgericht hat gestern den Bergedorfer Skinheadführer Markus H. (22) wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Knast verurteilt. Die beiden Mitangeklagten Christian O. (21) und Christian H. (20) verurteilte die Kammer zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung sowie Arbeitsleistungen in einem Krankenhaus. Die drei Rechtsradikalen hatten im Juli vergangenen Jahres vor dem Bergedorfer Discoschiff „Kogge“ den 25jährigen Türken Ercan K. mit Stiefeltritten schwer verletzt. Die Anklage lautete auf versuchten Totschlag.

In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Hans-Georg Dahm, daß nicht von versuchtem Totschlag ausgegangen werden kann, weil „nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden konnte, daß der Tod billigend in Kauf genommen worden ist“. Strafmildernd käme hinzu, daß die „Steuerungsfähigkeit“ aller drei Angeklagten aufgrund starken Alkoholkonsums vermindert gewesen sei, alle drei Skins zudem unter „Persönlichkeitsstörungen“ leiden würden.

Fest steht für das Gericht, daß die drei, deren verbindendes Element ein ausgeprägter Haß gegen „Ausländer südlicher Prägung“ gewesen sei, an jenem 20.Juli zu einem „Rachefeldzug“ aufgebrochen waren. Am Vortag hatte Markus H. bei einer Schlägerei mit Türken ein blaues Auge bekommen. Auf der Kogge hatten die Skins dann Randale angefangen, als Ercan K. mit Freunden das Schiff betrat. O. hatte nach kurzer Verfolgung Ercan mit einem Fußtritt zu Boden gestoßen, alle drei Skins traten schließlich gemeinsam und mehrfach mit ihren stahlkappenbesetzten Sprin-

1gerstiefeln im Bauch- und Kopfbereich auf ihr Opfer ein. Ercan K. erlitt schwere Verletzungen und wurde auf die Intensivstation einer Klinik eingeliefert .

Während Christian O. und Christian H. ihre Tat zugaben, sogar schon teilweise Schmerzensgeldzahlungen leisten, bestritt Markus H. den Vorwurf. H. werden Kontakte zur neofaschistischen Nationalen Liste nachgesagt. Verteidigt wurde er von Jürgen Rieger, dem Anwalt des verstorbenen Neonaziführers Michael Kühnen. Ernst Ungeheuer