Getrennte Müllsammlung wird zur Pflicht

■ Senat beschließt Abfallgesetz / Mehr Kompost und Gewerbemüll sollen recycelt werden / Abfallpolizei soll überwachen

/ Mehr Kompost und Gewerbemüll sollen recycelt werden / Abfallpolizei soll überwachen

Der Senat hat gestern ein neues Abfallwirtschaftsgesetz beschlossen, das bereits am 1. Januar 1993 in Kraft treten soll. Wichtigste Neuerung ist die Verpflichtung zur getrennten Müllsammlung in vielen Bereichen. So können die Hamburger gezwungen werden, ihren Bio-Müll in eine Kompost-Tonne zu werfen, Unternehmen verpflichtet werden, ein betriebliches Abfallkonzept zu erstellen.

Außerdem erhält das Paragrafenwerk eine Selbstverpflichtung von Hamburgs Behörden, wo immer möglich auf Recycling-Produkte umzusteigen und überflüssigen Müll zu vermeiden. Auch Organisatoren von Großveranstaltungen können gezwungen werden, auf Wegwerfgeschirr, aber auch auf Einwegflaschen und Dosen zu verzichten. Unternehmen müssen auf Anforderung über die Entsorgung ihrer Abfälle berichten; sie können gezwungen werden, keine Einwegmaterialien mehr zu verwenden.

Wer gegen das Gesetz verstößt, dem drohen saftige Strafen bis zu 100000 Mark. Um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren, fordert Hamburgs Umweltsenator Vahrenholt sogar eine Abfallpolizei. Diese soll aber nicht die Hausmülltonnen durchstöbern, um zu prüfen, ob alles richtig sortiert wurde, sondern ihr Augenmerk auf die Müllentsorgung von Gewerbe- Unternehmen richten.

Besonders für die Getrenntsammlung von organischen Abfällen ist das neue Abfallgesetz für Vahrenholt „eine wichtige Rechtsgrundlage“. Ab 1994 sollen 300000 Hamburger Haushalte mit Bio-Tonnen ausgestattet werden, die im Wechsel mit dem Rest-Abfall abgeholt und anschließend in Kompostwerken zu Humus aufgearbeitet werden. Davon betroffen sind nur die Stadtteile, die zwischen der City und Hamburgs Außenbezirken liegen. Während es im weiteren Stadtkern aus Platzgründen keine Kompost-Behälter geben wird, sollen die Gartenbesitzer in den Außenbezirken ihren Organik-Abfall im eigenen Grün kompostieren.

Ausgeklammert aus dem Abfallgesetz bleiben die gelben Tonnen, die ab Anfang kommenden Jahres zur Sammlung gebrauchter Verkaufsverpackungen aufgestellt werden. Da dieser Bereich bundesweit in der Verpackungsordnung festgelegt ist, können Senat und Bürgerschaft die Hamburger nicht selbstständig verpflichten, diese auch zu

1benutzen. Doch will Vahrenholt, der vom Scheitern des Dualen Systems überzeugt ist, mit seinem neuen Abfall-Regelwerk die gesetzliche Grundlage schaffen, nach dessen Zusammenbruch die Verpak-

1kungsentsorgung durch die Stadtreinigung weiterzuführen.

Selbst die oppositionelle GAL bezeichnete den neuen Gesetzentwurf gestern als „großen Schritt in die richtige Richtung“. Einziger Kri-

1tikpunkt: Zu viele Soll- und Kann- Vorschriften anstatt rechtsverbindlicher Regelungen, die private und gewerbliche Müllproduzenten zur Abfallverwertung zwingen.

Marco Carini