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Frankfurt (dpa) — Eine 50 Jahre alte Buchhalterin, die 4,5 Millionen Mark aus der Firmenkasse unterschlagen und das Geld in Spielbanken verloren hat, ist am Montag vom Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts war die Buchhalterin wegen ihrer „Spielsucht“ nur vermindert schuldfähig. Die Buchhalterin hatte die hohe Summe von März 1987 bis November 1988 in Spielbanken von Bad Homburg bis Monte Carlo verloren.