Therapie gegen sexuellen Mißbrauch

■ Amtsgericht stellte Verfahren ein

Therapie anstelle einer Strafe hat ein Schöffengericht in Delmenhorst für einen Sexualtäter angeordnet. Wie am Donnerstag bekannt wurde, stellte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 1. 000 Mark nach Beginn einer Psychotherapie für den Angeklagten ein. Der 22 Jahre alte Angeklagte hatte nach eigenem Geständnis seit 1990 private Schwimmkurse für Kinder veranstaltet, bei denen es nach den Feststellungen des Gerichts zu strafbaren sexuellen Handlungen kam. Im Einzelfall zog der Angeklagte schlafenden Mädchen die Hosen aus und betastete ihren Schambereich.

Der Mann hatte mit Werbung in Kindergärten und in Tageszeitungen fast ausschließlich Eltern von Mädchen zur Teilnahme animiert. Eltern vertrauten ihre Kinder dem sympathisch wirkenden jungen Mann an. Angestellte eines Schwimmbadcafes in Bad Zwischenahn hatten schließlich die Polizei aufmerksam gemacht. Ihnen erschien das Verhalten des Mannes ungewöhnlich.

Ein sexualwissenschaftliches Gutachten kam zu dem Ergebnis, daß der Angeklagte unter neurotischen Sexualstörungen leidet. dpa