Polizeipräsident in spe deckte verdeckten Ermittler

■ »Größter BKA-Skandal« brachte auch Saberschinsky Anfang der achtziger Jahre ein Ermittlungsverfahren ein

Berlin. Gestern morgen startete der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen einen Rundruf bei den Fraktionen des Abgeordnetenhauses. Er wollte ausloten, ob es denn möglich sei, den designierten Polizeipräsidenten Hagen Saberschinsky bereits in der ersten Parlamentssitzung nach der Sommerpause am Nachmittag zu wählen. Doch die Fraktion der Bündnis 90/Grüne verweigerte sich dem Ansinnen. Saberschinsky wird nun, wie ursprünglich vorgesehen, während der nächsten Plenarsitzung in 14 Tagen und, wie abzusehen, mit den Stimmen von CDU und SPD gewählt werden.

Diepgens Befürchtung, daß der Kandidat bis dahin ins Gerede kommen könnte, hat durchaus ihre Berechtigung. Denn Anlaß zu öffentlicher Erörterung bietet Saberschinskys polizeiliche Vita auf jeden Fall. Sowohl Bündnis 90/Grüne als auch FDP machten Bedenken geltend, nachdem sich der Kandidat in ihren Fraktionen vorgestellt hatte.

Die FDP zweifelte, daß mit Saberschinsky die »hochqualifizierte Leitungspersönlichkeit« gefunden wurde, nach der der Innensenator Dieter Heckelmann in Tageszeitungsanzeigen gesucht hatte. Dieser fand statt dessen nach Ansicht des sicherheitspolitischen Sprechers der Bündnis 90/Grüne, Wolfgang Wieland, einen »ergebenen Vollstrecker der eigenen Sicherheitspolitik« mit einem schlicht gestrickten Feindbild: »Gute Polizei gegen böse Verbrecher.«

Dieses »Feindbild« brachte Saberschinsky selber schon einmal in Konflikt mit dem Gesetz. Anfang der achtziger Jahre leitete die Staatsanwaltschaft Duisburg ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein wegen des »Verdachts der Begünstigung und der Strafvereitelung«. Die Strafverfolger hielten dem damaligen Kriminaldirektor beim Bundeskriminalamt vor, sie mit bewußt falschen Angaben von einer Hausdurchsuchung bei einem seiner eigenen Untergebenen abgehalten zu haben.

Dieser Untergebene, Kriminalhauptkommissar Hans-Georg Haupt, hatte als Untergrund-Agent im Milieu gearbeitet und es sich dabei in der Grauzone der Legalität so behaglich eingerichtet, daß er schließlich wegen Untreue, Betrugs und Bestechlichkeit vor dem Kadi landete. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Für den Spiegel war es damals der »bisher größte BKA-Skandal«. In dessen Verlauf soll, so das Nachrichtenmagazin, auch gegen Saberschinsky ermittelt worden sein, weil er in einen Bestechungsversuch peruanischer Behörden eingeweiht gewesen sein soll. Das Verfahren gegen ihn wurde 1984 eingestellt, Anlaß zu disziplinarrechtlichen Schritten gegen seinen Mitarbeiter sah das BKA nicht.

Wie Saberschinsky jedoch gegenüber der taz versicherte, sei dies das einzige dienst- oder strafrechtliche Verfahren gewesen, das je gegen ihn eingeleitet wurde. Auch schloß er aus, daß er mit verdeckten Ermittlungen im politischen Raum befaßt gewesen sei. Auch wenn bei diesem »rechtlich zur Verfügung stehenden Instrument« die »Möglichkeit des Mißbrauchs« besteht, den Einsatz verdeckter Ermittler hält der designierte Polizeipräsident auch zukünftig für erforderlich. Dieter Rulff