■ WOHNUNGSMARKT
: Mietwohnungen

Köln (dpa) — Auch bei Zwangsversteigerungen darf der neue Eigentümer den Mieter wegen Eigenbedarfs nicht gleich kündigen. Auf ein entsprechendes Grundsatzurteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes wies der Deutsche Mieterbund (DMB) in Köln gestern hin (Az. RE- Miet 2/92). Danach gilt die Kündigungssperrfrist von mindestens drei Jahren bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auch bei Zwangsversteigerungen. Weiterhin teilte der DMB teilte mit, daß die Quadratmeterpreise bei Wiedervermietung frei gewordener Wohnungen seit Sommer 1991 um etwa zehn Prozent gestiegen sind.