Dämliche Berichterstattung

■ betr.: "Ohrfeige für Strate & Co", taz 22.08.92

„Ohrfeige für Strate & Co“, 22. 08. 1992

Liebe Taz-Lokalredaktion!

Jürgen Auer war durch Urteil des Schwurgerichts in Hamburg im August 1984 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden; da er — so das damalige Urteil — bei der ihm vorgeworfenen Tat gleich mehrere Mordmerkmale verwirklicht hatte, hätte er nach der Rechtsprechung der hierfür zuständigen Strafvollstreckungskammern frühestens nach 17, wenn nicht gar erst nach 19 Jahren mit einer Haftentlassung rechnen können. In dem neuen Verfahren ist die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe entfallen, selbst wenn das Urteil rechtskräftig werden würde — wir haben Revision eingelgt —, würde Jürgen Auer mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits zum 2/3-Zeitpunkt entlassen werden, somit nach acht Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe. Dieses Zwischenergebnis des Wiederaufnahmeverfahrens — ca. zehn Jahre Freiheitsentzug weniger — als eine „Ohrfeige“ für die Verteidigung zu bezeichnen, offenbart wenig Urteilskraft. Und was soll die schon leicht gehässig wirkende Formulierung „Strate & Co“? „Strate & Co“ haben für den Erhalt der taz- Lokalredaktion in Hamburg einen Genossenschaftsanteil von 5.000,- DM gezeichnet. Ich will hiervon nicht Abstand nehmen; angesichts einer so dämlichen Gerichtsberichterstattung beschleichen mich allerdings Zweifel, ob es sich gelohnt hat. Gerhard Strate, Rechtsanwalt