Studienabschluß verwehrt?

■ Ein Ghanaer soll abgeschoben werden, weil er Zweitstudium begann

, weil er Zweitstudium begann

Weil das neue Ausländergesetz von 1991 ein zweites Studium nicht zuläßt, soll der 35jährige Ghanaer Seth Quartey aus Hamburg ausgewiesen werden. Und das, obwohl ihm nur noch drei Semester zum Studienabschluß fehlen. Ursprünglich wollte der Petitionsausschuß der Bürgerschaft am kommenden Montag über die Abschiebung befinden. Doch in letzter Minute wurde die Entscheidung ausgesetzt. Grund: Der Eingabenausschuß möchte erst eine Stellungnahme des Auswärtigen Amts und der Ausländerbehörde abwarten.

Seth Quartey kam 1979 nach Deutschland, begann vier Jahre später ein Studium an der HWP und schloß es 1989 erfolgreich ab. Anschließend schrieb er sich an der Uni Hamburg für Politologie ein und steht nun kurz vor seinem Abschluß. Doch genau dieser Wechsel ins Zweitstudium ist der Ausländerbehörde ein Dorn im Auge.

Denn das neue Ausländergesetz erlaubt weder einen Studienwechsel noch darf der Aufenthalt insgesamt mehr als zehn Jahre betragen. Die einjährige Aufenthaltsverlängerung wurde Quartey daher ab November 1989 nicht mehr ausgestellt, statt dessen bekam er zweimal eine vierteljährliche Verlängerung, die im Juli 1991 auslief und seitdem nicht mehr bewilligt wurde. Quartey legte dagegen Widerspruch ein, seine Beschwerden vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht wurden zurückgewiesen, weil er, so die Richter, bereits über ein abgeschlossenes Studium verfüge und sein „Aufenthaltzweck“ somit erfüllt sei.

Selbst zwei Petitionen von Uni- Präsident Jürgen Lütje und mehreren seiner Professoren sowie ein Hinweis der ghanaischen Botschaft, daß qualifizierte Fachkräfte im Land gebraucht werden, konnten die Behörden nicht überzeugen. Etwas überraschend daher die Auskunft, die die taz vom Leiter der Ausländerabteilung erhielt. Dr. Dauer zum konkreten Sachverhalt: „Sollte Herr Quartey wirklich kurz vor dem Ende seines Studiums stehen, ließe sich ein Weg finden, es auch abzuschließen.“ Tamara Cordts