Warteschlange vor dem Operationssaal?

■ Krankenhausgesellschaft kritisiert neue Gesundheitsgesetze

Foto: Katja Heddinga

45 Millionen Mark Einnahme

verluste drohen den Bremer Krankenhäusern, wenn das Gesundheitsstrukturgesetz von Bundesminister Horst Seehofer verabschiedet werden sollte. Das erklärte gestern der Geschäftsführer der Bremer Krankenhausgesellschaft, Jürgen Scholz. Diese Kürzungen seien nicht durch Sparmaßnahmen im Jahreshaushalt der Kliniken aufzufangen. „Konkret bedeutet dies, daß Krankenhäuser Patienten nach Hause schicken und auf das nächste Jahr vertrösten müssen“, erklärte Scholz.

Weil die Krankenhäuser nicht Gewinne erzielen, sondern im besten Fall kostendeckend arbeiteen, seien hier auch keine großen Einsparungen mehr möglich. „Wir sind in den letzten Jahren von Wirtschaftsprüfungs-Unternehmen durchleuchtet worden nach allen Regeln der Kunst. Unsere Kostenstruktur ist angemessen“, kritisierte Scholz die Bonner Sparpläne für den Krankenhausbereich.

Die 13 Bremer Krankenhäuser setzen mit 17.000 Mitarbeitern jährlich etwa 900 Millionen Mark um. Etwa 70 Prozent davon sind allein Personalkosten. Bereits jetzt fehlen nach Angaben der Krankenhausgesellschaft für das kommende Jahr 17 Millionen Mark dringend benötigter Investitionskosten.

Bremer Krankenhäuser setzen 900 Mio Mark jährlich um

Einsparungen können dagegen nach Ansicht der Krankenhausgesellschaft durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten erreicht werden. „Durch Doppeluntersuchungen oder auch doppelt angeschaffte Geräte werden hier derzeit Milliarden verschenkt“, erklärte Holger Sogratz, Geschäftsführer der Bremer Krankenhaus-Gesellschaft. In Zukunft sollte es auch für Krankenhäuser möglich werden, amulante Behandlungen durchzuführen. „Allerdings wird es da zu Auseinandersetzungen mit den Kassenärzten kommen“, räumt Sogarts ein.

Geld bringen soll auch eine neue Struktur der Abrechungen. Derzeit werden alle Operationen mit einer festgelegten Tagespauschale zwischen derzeit 350 und 600 Mark von den Krankenkassen abgeglichen. Eine Herzoperation für 25.000 Mark sollte von den Krankenkassen anders bezahlt werden als eine Blinddarm-Operation (3.000 Mark).

Sonderentgelte und Fallpauschalen sind zwar auch in dem Seehofer-Gesetz vorgesehen, aber erst ab 1996. „Es ist nicht einzusehen, warum das nicht auch schon ab 1993 gemacht werden kann“, fordert der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft.

Heftig kritisieren die Krankenhäuser auch die Neuregelung der sogenannten privatärztlichen Liquidation. Das ist die Abgabe, die Chefärzte für die Behandlung ihrer Privatpatienten bislang immer an das Krankenhaus bezahlt haben, weil sie die dortige Infrastruktur nutzen. Nach dem neuen Entwurf soll das Geld jetzt an die Krankenkassen abgegeben werden.

Alarm auch bei den KrankenpflegerInnen. „Während wir in den vergangenen Jahren immer zwischen acht und zehn neue Pfleger bekommen haben, sieht daß neue Gesetz nur noch eine neue Stelle pro Krankenhaus vor“, rechnete der Krankenpflegedirektor des Zentralkrankenhauses Links der Weser, Günter Wollborn, vor. Dadurch würde die Qualität der Pflege abnehmen, weil die Pflegeanforderungen immer intensiver würden. „Vor 20 Jahren haben wir einen Patienten im Durchschnitt 20 Tage lang gepflegt, heute sind es durchschnittlich noch acht Tage“, erzählte Wollborn.

mad