Geregelte Substitution

■ Die Richtlinien der Methadonvergabe

Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen sieht eine Substitutionsbehandlung für Drogenabhängige vor:

-bei „lebensbedrohlichem Zustand im Entzug“

-„bei schweren konsumierenden Erkrankungen“

-bei „opioidpflichtigen Schmerzzuständen“

-„bei AIDS-Kranken mit fortgeschrittener manifester Erkrankung“

-„bei Patienten, die sich einer unbedingt notwendigen stationären Behandlung wegen einer akuten oder schweren Erkrankung unterziehen müssen und denen gegen ihren Willen nicht gleichzeitig ein Drogenentzug zuzumuten ist“

-„in der Schwangerschaft und unter der Geburt“

In Bremen wurden bis 1991 etwa 58 Prozent der Junkies aufgrund medizinischer Indikationen substiuiert, 42 Prozent erhielten nach einem Kommissionsverfahren eine soziale Indikation. Seit die neuen Richtlinien in Kraft sind, entscheiden allein die Ärzte darüber, wer Methadon bekommt.

In Emden entscheidet eine Kommission im Gesundheitsamt über die Methadonvergabe. Zwischen 10.30 und 11.30 können sich die substiuierten Junkies dort ihre täglich Dosis abholen. dir