Haftstrafe für Hakenkreuzschmiererei

■ Richter: „Eine ausgeprochene Schweinerei“

Zu fünf Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde gestern Herbert J. verurteilt. Das Amtsgericht Bremen sah es als erwiesen an, daß er im August 1991 den türkischen Geschäftsmann Y. geschlagen und am 13.11 desselben Jahres dessen Getränkeladen mit Hakenkreuzen und dem Wort „Türkenschwein“ beschmiert hatte (s.taz vom 2.9.).

In seinem Plädoyer betonte Staatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach, daß er „keinerlei Verständnis“ für die ausländerfeindliche Gesinnung des Angeklagten habe. Er plädierte auf fünf Monate Haft auf Bewährung. „Dies hat in der Vergangenheit ausgereicht, um Druck auszuüben“. Der Angeklagte hatte zahlreiche Vorstrafen.

Mit den Worten „Ich habe einen Angina Pectoris-Anfall“ verließ Herbert J. während des Plädoyers seines Anwaltes den Gerichtssaal und ward eine halbe Stunde nicht mehr gesehen. Schon während des ersten Verhandlungstages hatte der Angeklagte diesen Anfall für den Fall angedroht, daß das Gericht ihm Böses wolle. Allzu böse wollte ihm sein Anwalt pflichtgemäß nicht und plädierte auf eine „geringe Gelstrafe“, weil sein Mandant den türkischen Geschäftsmann nur geringfügig verletzt habe. Blaß tauchte er schließlich wieder auf und mußte mit anhören, daß Richter Paul Kopmann über den Strafantrag des Staatsanwalts hinausging. Schon oftmals hätten Gerichte Freiheitsstrafen des Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt. Kaum sei die Bewährungsfristen abgelaufen, hätte Herbert J. erneut Straftaten begannen. Die ausländerfeindlichen Taten seien eine „ausgesprochene Schweinerei“. Kopmann: „Der Angeklagte ist nur noch durch Freiheitsstrafen zu beeindrucken.“ M.B.