„Wir müssen die Allgemeinheit schützen“

■ 51jähriger nach Tod des Zimmergenossen in Psychatrie eingewiesen

Mit der Einweisung des Täters in die Psychiatrie hat die 4. Strafkammer des Lüneburger Landgerichts am Freitag den Tod eines 47 Jahre alten Mannes in einer Übersiedlerunterkunft in Nienhagen (Kreis Celle) gesühnt. Der 51 Jahre alte Beschuldigte hatte nach Auffassung der Richter in der Nacht zum 27. November 1991 im Zustand der Schuldunfähigkeit seinen Zimmergenossen nach vorangegangenen, langen Streitereien erwürgt und die Leiche anschließend angezündet.

Beide Männer waren Anfang 1990 aus der ehemaligen DDR in den Westen gekommen und hatten von der Sozialbehörde in Nienhagen ein kleines Zimmer zugewiesen bekommen. Der 51jährige, der zu DDR-Zeiten Volkspolizist und Postbeamter war, hatte sich vergeblich gegen die Zusammenlegung mit dem 47jährigen gewehrt, zumal dieser „Tag und Nacht“ den Fernseher habe laufen lassen.

Ausschlaggebend für die jetzt vom Gericht bestätigte Sicherungsverwahrung war das Gutachten eines Psychiaters, der dem Mann Wahnvorstellungen attestierte. Vorsitzender Hans-Günther Stürmann erklärte zur Begründung, der Mann habe den Tod des anderen gewollt, um selber überleben zu können. Es sei aber nicht notwendig gewesen, zu diesem Mittel der Verteidigung zu greifen.

„Sie sind so krank, daß Sie die Lage verkannt haben, denn tatsächlich war Ihr Leben trotz der Angriffe des anderen nicht bedroht“, sagte er dem aus Köbbelsdorf bei Freiberg in Sachsen stammenden Mann. Mit der Unterbrigung in der Psychiatrie bestehe die Möglichkeit einer Heilung und der Freilassung nach einigen Jahren, „denn Sie sind ja kein Verbrecher“. Mit heftigem Kopfschütteln reagierte der Beschuldigte, der drei Jahre wegen Bedrohung seiner Frau in der DDR-Psychiatrie saß, die Feststellung des Richters: „Wir müssen die Allgemeinheit und Sie selbst vor Ihnen schützen“.

dpa