KOMMENTARE
: Vier Jahre für einen Toten

■ Zu den Urteilen gegen die rechtsorientierten jugendlichen Gewalttäter von Eberswalde

Richter Hartmut Kamp hat zweifellos recht, wenn er in seiner Urteilsbegründung meint, der Prozeß in Eberswalde dürfe nicht vor dem Hintergrund der jüngsten ausländerfeindlichen Gewalttaten zur Abschreckung mißbraucht werden. Das Jugendstrafrecht ist aus gutem Grund dem Erziehungs- und nicht dem Rachegedanken verpflichtet.

Hartmut Kamp muß sich aber dennoch fragen lassen, ob der Tod des Angolaners Antonio Amadeu tatsächlich mit Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren gesühnt werden kann. Das Urteil des Frankfurter Gerichtes ragt zwar einerseits aus dem Kanon der Rechtsprechung gegenüber rechtsorientierten jugendlichen Gewalttätern heraus, weil es immerhin Haft und nicht nur Bewährungsstrafen verhängt hat.

In einer Zeit aber, in der sich allerorten alkoholisierte und nicht alkoholisierte Jugendgangs unter dem Beifall der Bevölkerung auf den Weg machen, „Ausländer zu klatschen“, Steine und Brandbomben in die Flüchtlingsunterkünfte zu werfen und dabei willentlich den Tod der Flüchtlinge in Kauf zu nehmen, steht der Urteilsspruch in einem krassen Widerspruch zum Recht auf körperliche Unversehrheit, das schließlich allen, Deutschen wie Ausländern, zusteht. Wäre Antonio Amadeu ein Deutscher gewesen, die Urteile wären zudem wahrscheinlich höher ausgefallen.

Urteile dürfen nicht, wie Richter Kamp richtig formuliert hat, zur Abschreckung mißbraucht werden. Abschrecken müssen sie aber schon, will man den pogromhaften Ausschreitungen gegen Ausländer Einhalt gebieten. Diese Abschreckung allein wird den ausländerfeindlichen Ausschreitungen natürlich kein Ende setzen. Wie der sächsische Innenminister Heinz Eggert richtig gefordert hat, kann dem aktuell nur eine Doppelstrategie wirksam begegnen: permanenter Verfolgungsdruck auf die rechtsradikalen Rädelsführer und gleichzeitig umfassende Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewaltakten.

Der Schlüssel zur Unterbindung der rechtsradikalen Übergriffe liegt denn auch nicht zentral in der strafrechtlichen Verfolgung der einzelnen Täter, sondern in der Prävention, das heißt in der Verhinderung solcher Straftaten. Das schließt ein, den Dialog auch mit dieser sich ausgegrenzt fühlenden Jugend führen zu müssen. Dies heißt aber auch, mit allen rechtlichen Mitteln gegen diejenigen vorzugehen, die bei ihrer Randale den Tod einzelner Menschen billigend in Kauf nehmen. Und das hat Richter Kamp offensichtlich nun doch nicht getan. Wolfgang Gast