Koschnick soll „Nachversteuern“

■ Koschnick schickte Scheck / Stadtwerke: Er müßte nachversteuern

Bremens Altbürgermeister Hans Koschnick hat, ohne es zu wissen, in den Jahren 1979 bis 1992 anstatt 9.866 Mark nur 3.985 Mark für seinen Strom bezahlt. Die Differenz hat er jetzt den Stadtwerken „mittels beigefügtem Verrechnungsscheck“ dankend zurückgegeben.

Koschnick hat mit dem Scheck noch einmal seine Verärgerung über diese Praxis ausgedrückt („schließlich ist eine Subvention von 35.-bis 40.-DM bei meinem Bezügen schlichtweg unsinnig...“) und die Frage aufgeworfen, „warum die mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden (Wedemeier) diskutierte Rücknahme der Regelung mir erst Ende August 1992 — quasi unter öffentlichem Druck — zur Kenntnis gebracht wurde“.

Beendet ist das Thema mit dem Scheck aber längst nicht. Denn Koschnick hätte den „geldwerten Vorteil“ der verringerten Stromrechnung versteuern müssen. Die Stadtwerke hatten Koschnick diesen „Hinweis auf Nachversteuerung“ schriftlich gegeben. Koschnick wirft die Frage auf, warum dieser Hinweis auf den steuerpflichtigen „geldwerten Vorteil“ nicht schon früher gegeben worden sei, etwa 1979. Koschnick hätte dann dankend verzichtet, „der ganze Ärger wäre Ihnen und mir erspart geblieben.“ Das Steuerproblem gibt Koschnick nun mit dem Scheck dankend an die Stadtwerke zurück.

Kalte Füße haben die Stadtwerke offenbar bei ihrem Versuch bekommen, die Mitarbeiterin zu entlassen, der die Hinweise auf die Begünstigungen der Aufsichtsräte angehängt werden sollten: Die Kündigung ist erstmal vertagt. K.W.