TV-Lizenzen auf dem Prüfstand

■ Landesmedienanstalten empfehlen: Keine Genehmigung für RTL2 und tele5

Die RTL2-Premiere am 26. September fällt wohl aus. Höchst fraglich auch, ob das zwangsweise zum Sport-Spartenkanal mutierende Münchner Fast-food-Programm tele5 Anfang 1993 noch auf Sendung sein wird. Beide Zulassungsverfahren werden ausgesetzt. Auf dem Prüfstand stehen auch sämtliche anderen Lizenzen — wie zum Beispiel „Vox“ und „n-tv“. In diesem Sinn jedenfalls entschied die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), die am Montag in Frankfurt tagte. Grund: „Erhebliche Bedenken wegen unzulässiger Verflechtungen mit anderen TV-Veranstaltern oder Beteiligten an ihnen.“

Anlaß für den DLM-Stop ist ein mittlerweile fast undurchdringlicher Beteiligungs-Filz bei den Privaten. Die trachten danach, mit immer neuen Manövern den rasanten Konzentrationsprozeß zu kaschieren, um Kartellrecht und Medien-Staatsvertrag zu unterlaufen. Keine Spur von Vielfalt: Ein halbes Dutzend Mediengiganten berieselt die Nation. Die DLM hatte deshalb Ende Juni die Notbremse gezogen und alle Beteiligten zum Rapport verpflichtet: Detaillierte Auskünfte und Unterlagen über Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse, sonstige Unternehmens- und Programmeinflüsse, Treuhandverhältnisse (von Banken oder Notaren, die heimlich im Auftrag bereits Beteiligter operieren), Abreden und Einzelheiten der Programmbeschaffung mußten den Medienanstalten bis spätestens 31.8. vorgelegt werden. Die umfassende Kontroll-Operation sei kein Selbstzweck, so der DLM-Vorsitzende Dr. Helmut Haeckel. Vielmehr sei sie entscheidend „für die Gewährleistung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt, auf die sich unsere Verfassungsordnung stützt“.

Die Medienkonzerne kümmerte es offenbar wenig. „Die eingegangenen Antworten sind teilweise völlig unzureichend“, rügte jetzt die DLM. Einzelne Veranstalter hätten die Beantwortung entweder gar nicht vorgenommen oder aber die Auskünfte in den wesentlichen Punkten glatt verweigert. Die DLM besteht indes auf einer „konsequenten Ermittlung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen und Klärung sonstiger medienrechtlich relevanter Einflußstrukturen“ und ist entschlossen, „das gesamte zur Verfügung stehende Gesetzesinstrumentarium einzusetzen“.

Während man bei RTL noch keine „offizielle Stellungnahme“ abgeben will, reagierte VOX-Sprecher Bernd Samland gelassen auf den DLM- Beschluß: „Wir haben unserer Zulassung bereits aufgrund des Staatsvertrags.“ Auch nach Ansicht von Karl-Ulrich Kuhlo, Geschäftsführer des Berliner Nachrichtenkanals „n-tv“, heißt es für seinen Sender am 30.9. „Kanal frei“. Ulla Küspert